Bekanntmachung von Maßnahmen im Internet (§ 69 WPO)

Die Wirtschaftsprüferkammer veröffentlicht an dieser Stelle gemäß § 69 Abs. 1 WPO jede ihrer unanfechtbaren berufsaufsichtlichen Maßnahmen, die sie aufgrund von Berufspflichtverletzungen ihrer Mitglieder ausgesprochen hat (§ 68 Abs. 1 WPO). Die Bekanntmachung hat auch Informationen zu Art und Charakter des Verstoßes zu enthalten. Eine solche Bekanntmachung ist fünf Jahre nach ihrer Veröffentlichung zu löschen (§ 69 Abs. 3 WPO).

Informationen zu berufsaufsichtlichen Maßnahmen, die Berufspflichtverletzungen bei der Abschlussprüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 316a HGB betreffen, werden von der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) zusammen mit weiteren abschlussprüfungsbezogenen Maßnahmen auf ihrer Internetseite bekannt gemacht (§ 66a Abs. 6, 69 Abs. 1 und Abs. 1a WPO).

Maßnahmen im Jahr 2023

18

  • Maßnahme: Geldbuße (8.000 EUR)
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen nach §§ 316 ff. HGB sowie Pflichten im Rahmen der Qualitätskontrolle
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: fehlende Prüfungsberechtigung nach § 319 Abs. 1 Satz 3 HGB sowie Verletzung der Mitwirkungspflicht nach § 57d WPO
    Einzelheiten: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen ohne den erforderlichen Auszug aus dem Berufsregister über die Eintragung der Anzeige der Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer gemäß §§ 38 Nr. 1 h) i. V. m. 57a Abs. 1 WPO in drei Fällen sowie unvollständige Angabe der Grundgesamtheit gegenüber dem Prüfer für Qualitätskontrolle
  • Datum der Veröffentlichung: 11. März 2024

17

  • Maßnahme: Rüge mit Geldbuße (10.000 EUR)
  • Adressat der Maßnahme: WP Ralf Bartosch
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen nach §§ 316 ff. HGB
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: fehlende Prüfungsberechtigung nach § 319 Abs. 1 Satz 3 HGB
  • Einzelheiten: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen ohne den erforderlichen Auszug aus dem Berufsregister über die Eintragung der Anzeige der Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer gemäß §§ 38 Nr. 1 h) i. V. m. 57a Abs. 1 WPO in drei Fällen
  • Datum der Veröffentlichung: 26. Januar 2024

16

  • Maßnahme: Rüge mit Geldbuße (25.000 EUR)
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: gesetzliche Prüfung eines Jahres- und eines Konzernabschlusses und der dazugehörigen Lageberichte
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: mangelnde Gewissenhaftigkeit, unzureichende Prüfungshandlungen, Verstoß gegen das Verbot gewerblicher Tätigkeit
  • Einzelheiten: unzureichende Prüfung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, von Going Concern, der Konsolidierungspflicht von Zweckgesellschaften, der Abschlüsse von Tochterunternehmen, des Anhangs und der Lageberichterstattung; Mängel in Bezug auf die Berichtskritik; Ausüben einer unvereinbaren gewerblichen Tätigkeit
  • Datum der Veröffentlichung: 18. Januar 2024

15

  • Maßnahme: Rüge mit Geldbuße (4.000 EUR)
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: gesetzliche Prüfung eines Jahresabschlusses und Lageberichts sowie Pflichten im Rahmen der berufsständischen Selbstverwaltung
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: mangelnde Gewissenhaftigkeit sowie Verletzung der Mitwirkungspflicht nach § 62 WPO
  • Einzelheiten: Rückdatierung des Bestätigungsvermerks sowie Nichtvorlage von Arbeitspapieren einer gesetzlichen Abschlussprüfung nach einer förmlichen Aufforderung nach § 62 WPO
  • Datum der Veröffentlichung: 20. Dezember 2023

14

  • Maßnahme: Rüge mit Geldbuße (2.500 EUR)
  • Adressat der Maßnahme: WP Aloys Reitemeyer
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Pflichten im Rahmen der berufsständischen Selbstverwaltung
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verletzung der Mitwirkungspflicht nach § 62 WPO
  • Einzelheiten: Nichtvorlage von Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Prüfung eines der gesetzlichen Pflicht zur Abschlussprüfung unterliegenden Unternehmens stehen, trotz Aufforderung nach § 62 WPO
  • Datum der Veröffentlichung: 20. Dezember 2023

13

  • Maßnahme: Rüge mit Geldbuße (2.000 EUR)
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: gesetzliche Prüfung zweier HGB-Konzernabschlüsse sowie der zugehörigen Konzernlageberichte
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Nichtbeanstandung von Rechnungslegungsfehlern, mangelhafte Prüfungsdurchführung
  • Einzelheiten: Nichtbeanstandung von Fehlern bei der Kapitalkonsolidierung und des Eigenkapitalausweises sowie von inkonsistenten Angaben zur Verteilung des Konzernergebnisses auf die Gesellschafter des Mutterunternehmens und andere Gesellschafter, Mängel bei der Prüfung der Umsatzerlöse sowie der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
  • Datum der Veröffentlichung: 18. Oktober 2023

12

  • Maßnahme: Geldbuße (1.000 EUR)
  • Adressat der Maßnahme: WP Klaus Fiegl
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Pflichten nach dem Geldwäschegesetz
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verletzung der Vorgaben des GwG als Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG
  • Einzelheiten: Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten aus § 52 Abs. 1 GwG
  • Datum der Veröffentlichung: 8. September 2023

11

  • Maßnahme: Rüge mit Geldbuße (1.000 EUR)
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Pflichten im Rahmen der berufsständischen Selbstverwaltung
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verletzung der Beitragspflicht, § 61 Abs. 1 WPO
  • Einzelheiten: wiederholte schuldhafte Nichtzahlung des Beitrags zur Wirtschaftsprüferkammer und Zulassen der Zwangsvollstreckung
  • Datum der Veröffentlichung: 4. September 2023

10

  • Maßnahme: Rüge
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: gesetzliche Prüfung eines Jahresabschlusses
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verletzung der beruflichen Verschwiegenheitspflicht nach Beendigung des Mandates
  • Einzelheiten: unbefugte Offenbarung von Tatsachen aus früherer Abschlussprüfertätigkeit durch Erstattung einer Strafanzeige; berechtigte Eigeninteressen lagen nicht vor
  • Datum der Veröffentlichung: 4. September 2023

9

  • Maßnahme: Rüge
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: gesetzliche Prüfung eines Jahres- und eines Konzernabschlusses und der zugehörigen Lageberichte
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: mangelnde Gewissenhaftigkeit, unzureichende Prüfungsdokumentation
  • Einzelheiten: Unterlassen einer schriftlichen Prüfungsplanung und Dokumentation der Abschlussprüfungen, § 51b Abs. 5 und 7 WPO, §§ 56, 58 BS WP/vBP
  • Datum der Veröffentlichung: 4. September 2023

8

  • Maßnahme: Rüge mit Geldbuße (5.000 EUR) und Feststellung, dass der Bestätigungsvermerk nicht die Anforderungen des § 322 HGB erfüllt
  • Adressat der Maßnahme: WP Manuel Frech, gehandelt für: Hamburger Treuhand Gesellschaft Schomerus & Partner mbB WPG
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: gesetzliche Prüfung eines Jahresabschlusses und Lageberichts
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: mangelnde Gewissenhaftigkeit, Nichtbeanstandung von Rechnungslegungsfehlern
  • Einzelheiten: Unterlassen einer Einschränkung des Bestätigungsvermerks in Bezug auf den Lagebericht, obwohl die im Bestätigungsvermerk beanstandeten falschen Darstellungen im Jahresabschluss Auswirkungen auf die sachgerechte Gesamtdarstellung haben; mangelhafte Berichterstattung im Prüfungsbericht, u. a. zur Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses; Nichtbeanstandung fehlender und fehlerhafter Angaben in dem geprüften Jahresabschluss und Lagebericht
  • Datum der Veröffentlichung: 4. September 2023

7

  • Maßnahme: Rüge mit Geldbuße (5.000 EUR) und Feststellung, dass der Bestätigungsvermerk nicht die Anforderungen des § 322 HGB erfüllt
  • Adressat der Maßnahme: WP Kai Comberg, gehandelt für: Hamburger Treuhand Gesellschaft Schomerus & Partner mbB WPG
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: gesetzliche Prüfung eines Jahresabschlusses und Lageberichts
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: mangelnde Gewissenhaftigkeit, Nichtbeanstandung von Rechnungslegungsfehlern
  • Einzelheiten: Unterlassen einer Einschränkung des Bestätigungsvermerks in Bezug auf den Lagebericht, obwohl die im Bestätigungsvermerk beanstandeten falschen Darstellungen im Jahresabschluss Auswirkungen auf die sachgerechte Gesamtdarstellung haben; mangelhafte Berichterstattung im Prüfungsbericht, u. a. zur Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses; Nichtbeanstandung fehlender und fehlerhafter Angaben in dem geprüften Jahresabschluss und Lagebericht
  • Datum der Veröffentlichung: 4. September 2023

6

  • Maßnahme: Rüge
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: gesetzliche Prüfung von Jahresabschlüssen und Lageberichten
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: mangelnde Gewissenhaftigkeit bei Bearbeitung eines Zusatzauftrags
  • Einzelheiten: unzureichende Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Leistungsbeziehungen und Zahlungsflüsse zwischen geprüfter Gesellschaft und Geschäftsführung; unzureichende Berichterstattung im Prüfungsbericht
  • Datum der Veröffentlichung: 16. August 2023

5

  • Maßnahme: Rüge mit Geldbuße (2.000 EUR)
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen nach §§ 316 ff. HGB
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: fehlende Prüfungsberechtigung nach § 319 Abs. 1 Satz 3 HGB
  • Einzelheiten: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen ohne den erforderlichen Auszug aus dem Berufsregister über die Eintragung der Anzeige der Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer gemäß §§ 38 Nr. 2 f) i. V. m. 57a Abs. 1 Satz 2 WPO in zwei Fällen und davon ohne ordnungsgemäße Bestellung zum gesetzlichen Abschlussprüfer in einem Fall
  • Datum der Veröffentlichung: 16. August 2023

4

  • Maßnahme: Rüge mit Geldbuße (1.000 EUR)
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Pflichten im Rahmen der berufsständischen Selbstverwaltung
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verletzung der Beitragspflicht, § 61 Abs. 1 WPO
  • Einzelheiten: wiederholte schuldhafte Nichtzahlung des Beitrags zur Wirtschaftsprüferkammer und Zulassen der Zwangsvollstreckung
  • Datum der Veröffentlichung: 14. Juni 2023

3

  • Maßnahme: Rüge mit Geldbuße (2.000 EUR)
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen nach §§ 316 ff. HGB
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: fehlende Prüfungsberechtigung mangels ordnungsmäßiger Bestellung zum gesetzlichen Abschlussprüfer
  • Einzelheiten: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen in eigener Praxis trotz Bestellung der Berufsgesellschaft zum gesetzlichen Abschlussprüfer in zwei Fällen
  • Datum der Veröffentlichung: 14. Februar 2023

2

  • Maßnahme: Rüge
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: gesetzliche Prüfung eines Jahresabschlusses und Lageberichts
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: mangelnde Gewissenhaftigkeit, fehlende Berichterstattung gemäß § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB
  • Einzelheiten: Nichtbeanstandung der unzureichenden Lageberichterstattung über die angespannte Liquiditätssituation und fehlende Berichterstattung dazu im Prüfungsbericht
  • Datum der Veröffentlichung: 14. Februar 2023

1

  • Maßnahme: Rüge
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: gesetzliche Prüfung eines Jahresabschlusses und Lageberichts
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: mangelnde Gewissenhaftigkeit, fehlende Berichterstattung gemäß § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB
  • Einzelheiten: Nichtbeanstandung der unzureichenden Lageberichterstattung über die angespannte Liquiditätssituation und fehlende Berichterstattung dazu im Prüfungsbericht
  • Datum der Veröffentlichung: 14. Februar 2023