Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) ist bemüht, ihre Internetseite und mobile Anwendung im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates* barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.wpk.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite ist nicht mit den Anforderungen vereinbar, welche sich aus § 3 Abs. 1-4 sowie § 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) / § 12d Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ergeben. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit BITV 2.0

  • Nicht-Text-Inhalte besitzen keine Alternativtexte (Nr. 1.1.1)
  • Aufgezeichnete Videos besitzen keine Untertitel (Nr. 1.2.2)
  • Links, Menüs und Texte sind teilweise nicht für Screenreader optimiert (Informationen, Struktur und Beziehungen sind identifizierbar - Nr. 1.3.1)
  • Cookie-Banner ist nicht am Anfang der Seite (Sinnvolle Lesereihenfolge ist gegeben - 1.3.2)
  • Kontrastabstand von Text zu Hintergrund ist nicht ausreichend (Minimalkontrast) (Nr. 1.4.3)
  • Schriftgrafiken sind nicht anpassbar oder unverzichtbar (Nr. 1.4.5)
  • Kontrastabstand von Nicht-Text-Inhalten ist nicht ausreichend (1.4.11)
  • Popup-Untermenüs des Hauptmenüs können nicht via Tastatur wieder geschlossen werden (Bei Fokussierung eingeblendete Inhalte sind steuerbar - Nr. 1.4.13)
  • Teile des Cookie-Banners sind rein mit der Tastatur nicht bedienbar (Tastaturbedienbarkeit ist gegeben - Nr. 2.1.1)
  • Fehlende 'Sprunglinks' für Screenreader (Wiederkehrende Bereiche können übersprungen werden - Nr. 2.4.1)
  • Nicht optimales Setzen des Fokus bei der internen Suche (Fokusreihenfolge ist aufgabenangemessen - 2.4.3)
  • Linkzweck ist nicht verständlich (im Kontext) (Nr. 2.4.4)
  • Nicht geschlossene Tags im Quelltext (Syntaxspezifikationen sind erfüllt - Nr. 4.1.1)
  • Für Screenreader nicht immer eindeutige Textfelder und Menüstrukturen (Name, Rolle und Wert sind identifizierbar - Nr. 4.1.2)
  • Leichte Sprache ist nicht vorhanden (Nr. A.3)
  • Gebärdensprache-Video ist nicht vorhanden (Nr. A.4)
  • PDF-Dokumente sind nicht Screenreader-optimiert (PAC Test ergibt PDF/UA-konform - Nr. B.1)

Die WPK wird ihre Internetseite an die Anforderungen der Barrierefreiheit anpassen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 9. August 2023 erstellt.

Die Erklärung basiert auf einem Prüfbericht der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT) vom 27. März 2023.

Die Erklärung wurde zuletzt am 9. August 2023 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Nachfolgend können Sie uns etwaige weitere Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:

David Thorn
Stabsstellenleiter Öffentlichkeitsarbeit
Rauchstraße 26, 10787 Berlin
Telefon +49 30 726161-226
E-Mail david.thorn(at)wpk.de

Schlichtungsverfahren

Sollten Sie nach Ihrer Anfrage unter „Feedback und Kontaktangaben“ der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieser Seite benachteiligt zu sein, können Sie sich an den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Telefon +49 30 18 527-2805
E-Mail info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Internet www.schlichtungsstelle-bgg.de


* Fußnote

Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2. Dezember 2016, S. 1).