Ausländische Prüfer

Als Abschlussprüfer mit einer außerhalb Deutschlands erworbenen Qualifikation können Sie in einem gewissen Umfang in Deutschland tätig werden.

Um in Deutschland jedoch als Wirtschaftsprüfer (WP) aufzutreten und auch die Aufgaben des WP wahrzunehmen, müssen Sie Mitglied in der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) werden. Voraussetzung hierfür ist das erfolgreiche Bestehen eines Wirtschaftsprüfungsexamens und die Bestellung als WP. Die Möglichkeit einer freiwilligen Mitgliedschaft ohne Examen besteht nicht.

In unserem Merkblatt erhalten Sie weitergehende Informationen, wenn Sie EU/EWR-Abschlussprüfer bzw. Abschlussprüfer aus einem Staat außerhalb der EU/EWR-Staaten (Drittstaat) sind.

Downloads

  • Merkblatt für ausländische Prüfer (pdf 121 KB)

Ansprechpartner

Fragen zur Mitgliedschaft
Frau RAin Schwoy, Telefon +49 30 726161-236, E-Mail manuela.schwoy(at)wpk.de

Fragen zum Examen
Frau Mäkel, Telefon +49 30 726161-195, E-Mail heidrun.maekel(at)wpk.de