Seit der Änderung des Geldwäschegesetzes durch das Geldwäschebekämpfungsgesetz im Jahr 2002 ist der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer stärker in die Bekämpfung der Geldwäsche einbezogen. Die Wirtschaftsprüferkammer ist zuständige Behörde, soweit WP/vBP Pflichten nach dem Geldwäschegesetz treffen.

Das Geldwäschegesetz wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Transaktionsuntersuchungen vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1822), das am 26. Juni 2017 in Kraft getreten ist, komplett neu gefasst.
Durch die Gesetzesnovelle wurden im Geldwäschegesetz erneut zahlreiche Vorschriften geändert und auch für WP/vBP neue Pflichten zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung geschaffen.
Die WPK stellt Hinweise für die Praxis sowie zur Hinweisgeberstelle GwG zur Verfügung.
Ansprechpartner
Frau Bernt, Telefon +49 30 726161-144, E-Mail sarah.bernt(at)wpk.de
Herr Geithner, Telefon +49 30 726161-311, E-Mail norman.geithner(at)wpk.de