Bekanntmachung von Maßnahmen im Internet (§ 69 WPO)

Die Wirtschaftsprüferkammer veröffentlicht an dieser Stelle gemäß § 69 Abs. 1 WPO die berufsaufsichtlichen Maßnahmen, die sie aufgrund von Berufspflichtverletzungen ihrer Mitglieder ausgesprochen hat (§ 68 Abs. 1 WPO). Da es sich um eine neue Regelung handelt, betrifft dies nur Maßnahmen, die nach Inkrafttreten des Abschlussprüferaufsichtsreformgesetzes am 17. Juni 2016 unanfechtbar oder rechtskräftig geworden sind.

Die Bekanntmachung hat auch Informationen zu Art und Charakter des Verstoßes mitzuteilen, darf aber keine personenbezogenen Daten enthalten, also keine Informationen über bestimmte oder bestimmbare (das heißt direkt oder indirekt identifizierbare) natürliche Personen. Werden solche Maßnahmen allerdings gegen Berufsgesellschaften ausgesprochen (§ 71 Abs. 2 WPO), sind die betroffenen Gesellschaften grundsätzlich zu nennen. Auch in diesen Fällen ist eine Anonymisierung vorzunehmen, wenn anderenfalls die Stabilität der Finanzmärkte oder laufende strafrechtliche Ermittlungen gefährdet oder den Beteiligten ein unverhältnismäßig großer Schaden zugefügt würde (§ 69 Abs. 2 WPO).

Die Veröffentlichung ist für fünf Jahre ab Unanfechtbarkeit oder Rechtskraft vorgesehen (§ 69 Abs. 3 WPO).

Informationen zu berufsaufsichtlichen Maßnahmen, die Berufspflichtverletzungen bei der Abschlussprüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB betreffen, werden von der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) zusammen mit weiteren abschlussprüfungsbezogenen Maßnahmen auf ihrer Internetseite bekannt gemacht (§ 66a Abs. 6, 69 Abs. 1 und Abs. 1a WPO).

Maßnahmen im Jahr 2021

15

  • Maßnahme: Geldbuße (1.000 EUR)
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Pflichten nach dem Geldwäschegesetz
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verletzung der Vorgaben des GwG als Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG
  • Einzelheiten: Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten aus § 52 Abs. 1 GwG
  • Datum der Veröffentlichung: 5. Januar 2022

14

  • Maßnahme: Rüge mit Geldbuße (2.000 EUR)
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: gesetzliche Prüfung von drei Jahresabschlüssen
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Prüfung trotz Besorgnis der Befangenheit (§ 319 Abs. 3 Satz 1 HGB)
  • Einzelheiten: Ausschluss von der Prüfung aufgrund der gemeinsamen Berufsausübung mit dem Ersteller des Jahresabschlusses
  • Datum der Veröffentlichung: 7. Dezember 2021

13

  • Maßnahme: Rüge
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Pflichten im Rahmen der berufsständischen Selbstverwaltung
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verletzung der Beitragspflicht, § 61 Abs. 1 WPO
  • Einzelheiten: wiederholte schuldhafte Nichtzahlung des Beitrags zur Wirtschaftsprüferkammer und Zulassen der Zwangsvollstreckung
  • Datum der Veröffentlichung: 26. November 2021

12

  • Maßnahme: Rüge mit Geldbuße (6.000 EUR)
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen nach §§ 340 Abs. 4, 340k Abs. 1 i. V. m. §§ 316 ff. HGB
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: fehlende Prüfungsberechtigung nach § 319 Abs. 1 Satz 3 HGB
  • Einzelheiten: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen ohne den erforderlichen Auszug aus dem Berufsregister über die Eintragung der Anzeige der Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer gemäß §§ 38 Nr. 1 h) i. V. m. 57a Abs. 1 Satz 2 WPO bei Abschluss der Prüfung in drei Fällen
  • Datum der Veröffentlichung: 4. November 2021

11

  • Maßnahme: Rüge
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen nach §§ 316 ff. HGB
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: fehlende Gewissenhaftigkeit bei Mitwirkung an gesetzlichen Abschlussprüfungen
  • Einzelheiten: Unzulässige Mitunterzeichnung des Bestätigungsvermerks sowie Nichtbeanstandung der fehlenden Prüfberechtigung nach § 319 Abs. 1 Satz 3 HGB trotz Mitunterzeichnung in zwei Fällen
  • Datum der Veröffentlichung: 15. September 2021

10

  • Maßnahme: Rüge mit Geldbuße (4.000 EUR)
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen nach §§ 316 ff. HGB
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: fehlende Prüfungsberechtigung nach § 319 Abs. 1 Satz 3 HGB
  • Einzelheiten: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen ohne die erforderliche Teilnahmebescheinigung oder Ausnahmegenehmigung nach § 57a Abs. 1 WPO a. F. bzw. ohne den erforderlichen Auszug aus dem Berufsregister über die vorgenommene Eintragung der Anzeige der Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer gemäß §§ 38 Nr. 1 h) i. V. m. 57a Abs. 1 Satz 2 WPO in zwei Fällen
  • Datum der Veröffentlichung: 15. September 2021

9

  • Maßnahme: Verbot, für die Dauer von drei Jahren gesetzliche Abschlussprüfungen durchzuführen
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen nach §§ 316 ff. HGB
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: fehlende Prüfungsberechtigung nach § 319 Abs. 1 Satz 3 HGB
  • Einzelheiten: wiederholte Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen ohne den erforderlichen Auszug aus dem Berufsregister über die Eintragung der Anzeige der Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer gemäß §§ 38 Nr. 1 h) i. V. m. 57a Abs. 1 Satz 2 WPO bei Abschluss der Prüfung
  • Datum der Veröffentlichung: 20. August 2021

8

  • Maßnahme: Rüge mit Geldbuße (10.000 EUR)
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: Verletzung der Pflicht zu berufswürdigem Verhalten, § 43 Abs. 2 Satz 3 WPO
  • Einzelheiten: Vorlage einer gefälschten Unterlage bei einer Behörde und einem Gericht
  • Datum der Veröffentlichung: 20. Juli 2021

7

  • Maßnahme: Rüge mit Geldbuße (4.000 EUR)
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen nach §§ 316 ff. HGB
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: fehlende Prüfungsberechtigung nach § 319 Abs. 1 Satz 3 HGB
  • Einzelheiten: Durchführung einer gesetzlichen Abschlussprüfung ohne den erforderlichen Auszug aus dem Berufsregister über die Eintragung der Anzeige der Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer gemäß §§ 38 Nr. 1 h) i. V. m. 57a Abs. 1 Satz 2 WPO bei Abschluss der Prüfung
  • Datum der Veröffentlichung: 20. Juli 2021

6

  • Maßnahme: Rüge
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen nach §§ 316 ff. HGB
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: fehlende Prüfungsberechtigung nach § 319 Abs. 1 Satz 3 HGB
  • Einzelheiten: Durchführung einer gesetzlichen Abschlussprüfung ohne den erforderlichen Auszug aus dem Berufsregister über die Eintragung der Anzeige der Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer gemäß §§ 38 Nr. 2 f) i. V. m. 57a Abs. 1 Satz 2 WPO bei Abschluss der Prüfung
  • Datum der Veröffentlichung: 1. Juli 2021

5

  • Maßnahme: Rüge mit Geldbuße (2.000 EUR)
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen nach §§ 316 ff. HGB
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: fehlende Prüfungsberechtigung nach § 319 Abs. 1 Satz 3 HGB
  • Einzelheiten: Durchführung einer gesetzlichen Abschlussprüfung ohne den erforderlichen Auszug aus dem Berufsregister über die Eintragung der Anzeige der Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer gemäß §§ 38 Nr. 2 f) i. V. m. 57a Abs. 1 Satz 2 WPO bei Abschluss der Prüfung
  • Datum der Veröffentlichung: 1. Juli 2021

4

  • Maßnahme: Rüge mit Geldbuße (10.000 EUR)
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: freiwillige Prüfung eines Jahresabschlusses einer GmbH
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: mangelhafte Prüfungsdurchführung und Berichterstattung, Nichterkennen von Fraud
  • Einzelheiten: unzureichende Prüfung und Risikobewertung des Geschäftsmodells sowie unvollständige Berichterstattung, Prüfungsmängel in den Prüfungsschwerpunkten insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Umsatzerlöse (Fraud)
  • Datum der Veröffentlichung: 22. Juni 2021

3

  • Maßnahme: Rüge mit Geldbuße (5.000 EUR)
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Berichtskritik und freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses einer GmbH
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: unzureichende Berichtskritik, mangelhafte Prüfungsdurchführung, Nichterkennen von Fraud
  • Einzelheiten: unzureichende Berichterstattung, Nichtbeanstandung von Prüfungsmängeln bei der Risikobewertung des Geschäftsmodells sowie bei den Prüfungsschwerpunkten u. a. im Bereich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Umsatzerlöse (Fraud)
  • Datum der Veröffentlichung: 17. Juni 2021

2

  • Maßnahme: Rüge mit Geldbuße (3.000 EUR)
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen nach §§ 316 ff. HGB
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: fehlende Prüfungsberechtigung nach § 319 Abs. 1 Satz 3 HGB
  • Einzelheiten: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen ohne den erforderlichen Auszug aus dem Berufsregister über die Eintragung der Anzeige der Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer gemäß §§ 38 Nr. 1 h) i. V. m. 57a Abs. 1 Satz 2 WPO bei Abschluss der Prüfung in drei Fällen
  • Datum der Veröffentlichung: 10. Juni 2021

1

  • Maßnahme: Rüge mit Geldbuße (4.000 EUR)
  • Adressat der Maßnahme: natürliche Person
  • Art der Tätigkeit / Auftragsgegenstand: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen nach §§ 316 ff. HGB
  • Vorwurf / von der Pflichtverletzung betroffene Bereiche: fehlende Prüfungsberechtigung nach § 319 Abs. 1 Satz 3 HGB
  • Einzelheiten: Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen ohne den erforderlichen Auszug aus dem Berufsregister über die Eintragung der Anzeige der Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer gemäß §§ 38 Nr. 2 f) i. V. m. 57a Abs. 1 Satz 2 WPO bei Abschluss der Prüfung in zwei Fällen
  • Datum der Veröffentlichung: 10. Juni 2021