Öffentliche Aufsicht

Fachbezogene Beaufsichtigung durch die APAS

Am 17. Juni 2016 trat das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) in Kraft. Es regelt unter anderem das Aufsichtssystem neu. Die Amtszeit der Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) endete am 16. Juni 2016. Der APAK oblag seit 2005 die öffentliche fachbezogene Aufsicht über die Wirtschaftsprüferkammer und die dort vereinigten Abschlussprüfer.

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übt seit dem 17. Juni 2016 die berufsstandsunabhängige Aufsicht über Abschlussprüfer in Deutschland aus. Außerdem nimmt sie die öffentliche fachbezogene Aufsicht über in der Zuständigkeit der WPK liegende Aufgaben wahr und überwacht, dass diese ihre Aufgaben geeignet, angemessen und verhältnismäßig ausübt.

Die Aufsicht der APAS erstreckt sich auf Aufgaben der WPK nach § 4 Abs. 1 Satz 1 WPO gegenüber den Mitgliedern, die befugt sind, gesetzliche Abschlussprüfungen durchzuführen oder die derartige Prüfungen ohne diese Befugnis tatsächlich durchführen.

Der § 4 Abs. 1 Satz 1 WPO erfasst und definiert unter anderem die Aufsicht auf folgende Aufgaben:

  • Bestellung von Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern
  • Anerkennung von Prüfungsgesellschaften
  • Widerruf von Bestellungen und Anerkennungen
  • Registrierung
  • Beaufsichtigung der kontinuierlichen Fortbildung
  • Berufsaufsicht
  • Qualitätskontrolle

Die APAS arbeitet bei länderübergreifenden Aufsichtsvorgängen mit den zuständigen ausländischen Stellen zusammen, wenn gesetzliche Abschlussprüfer betroffen sind.