Neu auf WPK.de

Neu auf WPK.de bietet sämtliche Nachrichten der WPK in der Abfolge ihrer Veröffentlichung. Standardmäßig werden alle Nachrichten angezeigt („Alle“). Durch die Auswahl nach den Kategorien kann die Anzeige auf Nachrichten aus den acht oben angegebenen Themenbereichen eingeschränkt werden.

Weiterführende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit stehen im gleichnamigen Bereich zur Verfügung.

2024

Nachhaltigkeit
1. Oktober 2024

Stellungnahme:
Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat am 26. September 2024 den Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes in erster Lesung beraten und in die Ausschüsse überwiesen. Die WPK hat mit Schreiben vom 27. September 2024 gegenüber den Ausschüssen Stellung genommen und sich dabei auf die aus Sicht des Berufstandes wesentlichsten Punkte konzentriert. Im Übrigen hat die WPK auf ihre Stellungnahme zum Referentenentwurf („Neu auf WPK.de“ vom 19. April 2024) verwiesen.

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Nachhaltigkeit
26. September 2024

Pressemitteilung:
Gleiche Qualitäts- und Wettbewerbsbedingungen für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten

WP/StB Andreas Dörschell, Präsident der Wirtschaftsprüferkammer

Gesetz heute im Bundestag – Wirtschaftsprüferkammer erinnert an die europäischen Vorgaben – Seit dem 24. Juli 2024 liegt der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) in deutsches Recht vor. Heute behandelt der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf in erster Lesung.

Öffentlich diskutiert wird vor allem, welcher Personenkreis zur gesetzlichen Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten zugelassen werden soll. Andreas Dörschell, Präsident der Wirtschaftsprüferkammer, merkt dazu an:

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Nachhaltigkeit
25. September 2024

IAASB:
International Standard on Sustainability Assurance (ISSA) 5000 genehmigt

Das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat am 20. September 2024 den International Standard on Sustainability Assurance (ISSA) 5000 genehmigt.

ISSA 5000 ist der zurzeit umfassendste Standard für Nachhaltigkeitsprüfungen. Er soll auf sämtliche geeigneten Nachhaltigkeitsinformationen anwendbar sein, unabhängig von dem zugrundeliegenden Rahmenwerk. ISSA 5000 gilt für Aufträge sowohl zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit als auch einer hinreichenden Sicherheit.

Der endgültige Wortlaut des Standards soll im Laufe dieses Monats vorliegen. Die formelle Veröffentlichung wird für Dezember 2024 erwartet, nachdem das Public Interest Oversight Board (PIOB) zugestimmt hat. Im Januar 2025 will das IAASB eine Reihe von Anleitungen und Anwendungsmaterialien veröffentlichen.

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Nachhaltigkeit
16. September 2024

Service der WPK:
Fragen und Antworten zur Anwendung des Gesetzes zur Umsetzung der CSRD in Deutschland aktualisiert (Stand: 23. August 2024)

Der Ausschuss Nachhaltigkeit der WPK hat in seiner Sitzung am 23. August 2024 den Fragen- und Antworten-Katalog zur Anwendung des Gesetzes zur Umsetzung der CSRD in Deutschland aktualisiert. Der Vorstand hat der Überarbeitung zugestimmt. Weitere Fragen und Antworten zur Registrierung als Nachhaltigkeitsprüfer wurden ergänzt. Außerdem wurde die Struktur des Fragenkatalogs geändert.

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Nachhaltigkeit
14. August 2024

Service der WPK:
Fragen und Antworten zur Anwendung und Umsetzung der CSRD aktualisiert (Stand: 29. Juli 2024)

Der Ausschuss Nachhaltigkeit der WPK hat in seiner Sitzung am 29. Juli 2024 den Fragen- und Antworten-Katalog zur Anwendung und Umsetzung der CSRD aktualisiert. Im Fokus der Änderungen und Ergänzungen standen neben der Anpassung an den Regierungsentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes insbesondere Fragen der Anforderungen für die Eintragung als Nachhaltigkeitsprüfer einschließlich der dafür erforderlichen Fortbildung für bestehende Wirtschaftsprüfer (Grandfathering).

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Nachhaltigkeit
8. August 2024

Europäische Kommission:
FAQ zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung

Am 7. August 2024 hat die Europäische Kommission einen umfangreichen Katalog von Fragen und Antworten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung (PDF) in Form einer sogenannten Draft Commission Notice veröffentlicht. Die insgesamt 90 Fragen betreffen folgende acht Abschnitte:

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Nachhaltigkeit
29. Juli 2024

Stellungnahme:
Entwurf unverbindlicher Leitlinien des CEAOB zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit begrenzter Sicherheit

Am 22. Juli 2024 hat die WPK zu dem Entwurf unverbindlicher Leitlinien zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit begrenzter Sicherheit des Committee of European Auditing Oversight Bodies (CEAOB) Stellung genommen. Der Entwurf wurde im Juni 2024 vom CEAOB veröffentlicht.

Die WPK begrüßt die Veröffentlichung entsprechender Leitlinien dem Grunde nach. Allerdings hebt die WPK die Bedeutung angemessener Skalierungsaspekte hervor und weist darauf hin, dass die bestehenden und in Entwicklung befindlichen Standards und Verlautbarungen (insbesondere ISAE 3000 (Revised), ISSA 5000 und der Code of Ethics) in die Leitlinien integriert werden sollten. Zudem gibt die WPK fachliche Hinweise.

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Nachhaltigkeit
26. Juli 2024

EFRAG:
Studie über erste Erkenntnisse aus Verfahren zur ESRS-Umsetzung in 28 Unternehmen

Am 25. Juli 2024 veröffentlichte die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) eine Studie, die erste Erkenntnisse aus der Umsetzung der Europäischen Nachhaltigkeitsstandards (ESRS) in 28 europäischen Unternehmen aufzeigt (State of play as of Q2 2024 / Implementation of European Sustainability Reporting Standards (ESRS)).

Ziel der Untersuchung ist es, einen Überblick über die sich abzeichnenden Verfahren in einem frühen Stadium der Umsetzung der CSRD und der ESRS zu geben, um die damit verbundenen Herausforderungen aufzuzeigen.

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Nachhaltigkeit
25. Juli 2024

BMJ:
Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der CSRD

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 24. Juli 2024 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) veröffentlicht.

Aus dem ersten Vergleich mit dem Referentenentwurf vom 22. März 2024 sind folgende wesentliche Feststellungen zu treffen:

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Nachhaltigkeit
19. Juli 2024

Vorstand der WPK:
Dauer der Fortbildung für die Eintragung als Nachhaltigkeitsprüfer im Rahmen der Bestandsschutzregelung (Grandfather)

Ende Mai 2024 hat der Vorstand der WPK die Inhalte der Fortbildung als Voraussetzung für die Registrierung als Nachhaltigkeitsprüfer beschlossen („Neu auf WPK.de“ vom 29. Mai 2024).

Im Juli 2024 hat sich der Vorstand mit der Dauer der Fortbildung befasst. Es geht um Berufsangehörige, die unter die Bestandsschutzregelung der EU-Abschlussprüferrichtlinie (AP‑RL) nach deren Änderung durch die CSRD fallen. Dies sind vor dem 1. Januar 2024 zugelassene oder anerkannte Abschlussprüfer und Personen, die am 1. Januar 2024 das Zulassungsverfahren für Abschlussprüfer durchlaufen und dieses vor dem 1. Januar 2026 abschließen (Übergangsregelung des Art. 14a AP‑RL, auch Grandfather-Regelung genannt).

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Nachhaltigkeit
9. Juli 2024

Service der WPK:
Fragen und Antworten zur Anwendung und Umsetzung der CSRD aktualisiert

Der Ausschuss Nachhaltigkeit der WPK hat in seiner Sitzung am 24. Juni 2024 sein Fragen- und Antworten-Papier zur Anwendung und Umsetzung der CSRD aktualisiert. Die Antwort auf Frage 8 wurde überarbeitet; neu aufgenommen wurde die Frage/Antwort 15.

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Nachhaltigkeit
21. Juni 2024

Stellungnahme:
Positionspapier zur CSRD-Umsetzung – Sicherstellung der Anforderungen eines Level-Playing-Fields

Im März 2024 hatte das BMJ den Referentenentwurf eines sog. CSRD-Umsetzungsgesetzes veröffentlicht. Die WPK hatte sich an der Verbändeanhörung mit Stellungnahme vom 19. April 2024 beteiligt.

Die WPK hat ergänzend ein Positionspapier „Sicherstellung der Anforderungen eines Level-Playing-Fields im Rahmen der CSRD-Umsetzung“ entwickelt. Es beleuchtet die Rahmenbedingungen, die die Abschlussprüferrichtlinie an Prüfer von Nachhaltigkeitsberichten stellt, und arbeitet heraus, dass und wo es anderen Anbietern von Bestätigungsdienstleistungen an entsprechenden Voraussetzungen mangelt.

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Nachhaltigkeit
4. Juni 2024

EFRAG:
Implementierungsleitlinien zu den ESRS

Am 31. Mai 2024 veröffentlichte die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) drei Implementierungsleitlinien (Implementation Guidance) zur Umsetzung der Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards) gemäß der CSRD. Es handelt sich um:

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Nachhaltigkeit
3. Juni 2024

Service der WPK:
Fragen und Antworten zur Anwendung und Umsetzung der CSRD aktualisiert

Nachdem sich der Vorstand der WPK am 28. Mai 2024 mit der Entwicklung von Vorgaben für die Fortbildungsinhalte als Voraussetzung für die Registrierung als Nachhaltigkeitsprüfer befasst hat („Neu auf WPK.de“ vom 29. Mai 2024), wurde die Nr. 12 des Fragen-/Antworten-Papiers zur Anwendung und Umsetzung der CSRD aktualisiert.

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Nachhaltigkeit
30. Mai 2024

ISSB:
Leitfaden für die Übernahme der Nachhaltigkeitsstandards IFRS S1 und IFRS S2

Das International Sustainability Standards Board (ISSB) hat einen Leitfaden veröffentlicht (PDF), der Jurisdiktionen bei der Übernahme seiner Nachhaltigkeitsstandards IFRS S1 und IFRS S2 helfen soll. Begleitend hat das ISSB bekannt gegeben, dass mehr als 20 Länder angekündigt haben, diese Standards in ihre Rechts-/Verwaltungsvorschriften aufnehmen zu wollen. Diese Länder repräsentieren zusammen fast 55 % des globalen BIP und mehr als 30 % der globalen Marktkapitalisierung.

Die Veröffentlichung des Leitfadens findet international große Zustimmung. Unter anderem IFAC wie auch die unabhängigen Standardsetzer IAASB und IESBA gratulieren in entsprechenden Pressemitteilungen dem ISSB zu seinem Leitfaden, der die notwendige Konsistenz und Qualität der Nachhaltigkeitsberichterstattung fördern wird.

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Nachhaltigkeit
29. Mai 2024

Vorstand der WPK:
Fortbildungsinhalte als Voraussetzung für die Registrierung als Nachhaltigkeitsprüfer

Der Vorstand hat sich in seiner Sitzung am 28. Mai 2024 mit der Entwicklung von Vorgaben für die Fortbildungsinhalte als Voraussetzung für die Registrierung als Nachhaltigkeitsprüfer befasst.

Bei den inhaltlichen Anforderungen ist davon auszugehen, dass sich diese an den Gebieten der Eignungsprüfung (Art. 8 Abs. 1 AP‑RL) orientieren werden, die nach dem am 22. März 2024 veröffentlichten Referentenentwurf zur Umsetzung der CSRD auch in § 24b Abs. 2 WiPrPrüfV‑E übernommen werden sollen. Der Vorstand hat beschlossen, dass die dort aufgeführten vier Themengebiete inhaltlich wie folgt ausgestaltet werden können:

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Nachhaltigkeit
30. April 2024

Europäische Union:
Zustimmung zur Verschiebung der sektorspezifischen ESRS sowie der Standards für große Drittstaaten-Unternehmen

Am 7. Februar 2024 wurde eine vorläufige Einigung darüber erzielt, dem Vorschlag der Europäischen Kommission zu folgen und die ursprünglich für Juni 2024 vorgesehene Verabschiedung von sektorspezifischen ESRS sowie der Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung großer Drittstaaten-Unternehmen mit Tochterunternehmen oder Niederlassungen in der Europäischen Union um zwei Jahre auf Juni 2026 zu verschieben („Neu auf WPK.de“ vom 12. Februar 2024).

Nachdem das Europäische Parlament am 10. April 2024 dieser Einigung zugestimmt hatte, wurde diese am 29. April 2024 auch vom Rat angenommen. Vor dem Inkrafttreten stehen noch der formale Akt der Unterzeichnung durch den Präsidenten des Parlaments und die Ratspräsidentschaft sowie die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union aus.

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Nachhaltigkeit
23. April 2024

Pressemitteilung:
Die kommende Pflichtprüfung für Nachhaltigkeitsberichte fordert die deutsche Wirtschaft heraus

Wirtschaftsprüferkammer (WPK) plädiert für den schrittweisen Aufbau eines Marktes für die Bestätigung von Nachhaltigkeitsinformationen – Seit dem 22. März 2024 liegt der Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) in deutsches Recht vor. Die WPK hat am 19. April 2024 Stellung genommen.

Andreas Dörschell, Präsident der WPK: „Die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Einführung der Pflichtprüfung für diese Berichte werden für die deutsche Wirtschaft in den kommenden Jahren große Herausforderungen sein. Die Unternehmen sind auf die Expertise qualifizierter Prüfer in angemessener Zahl angewiesen. Der gewählte Abschlussprüfer eines Unternehmens sollte grundsätzlich zugleich als Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts gewählt gelten. Insgesamt begrüßt die WPK den Vorschlag einer Eins-zu-eins-Umsetzung der CSRD, sieht in diesem und weiteren Punkten aber noch Optimierungspotenzial für einen schrittweisen Aufbau eines Marktes für die Bestätigung von Nachhaltigkeitsinformationen.“

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Nachhaltigkeit
22. April 2024

Europäische Kommission:
Berichtigung zum Set 1 der ESRS

Die Europäische Kommission hat am 18. April 2024 eine Berichtigung (sogenanntes Corrigendum) zum Set 1 der European Sustainability Reporting Standard (ESRS) erlassen, die am 19. April 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde.

Das Set 1 der ESRS, das branchenübergreifende Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung beinhaltet, wurde am 31. Juli 2023 von der Europäischen Kommission mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 verabschiedet und am 22. Dezember 2023 im Amtsblatt veröffentlicht.

Die Berichtigung nimmt einzelne Anpassungen an den ESRS vor, die im Wesentlichen redaktionelle Änderungen und Korrekturen von Verweisen betreffen. Eine konsolidierte Lesefassung der ESRS mit den Anpassungen soll zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden.

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Nachhaltigkeit
19. April 2024

Stellungnahme:
Referentenentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes

Am 22. März 2024 hat das Bundesministerium der Justiz den lang erwarteten Referentenentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes veröffentlicht – „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen“.

Die CSRD führt die Pflicht zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts innerhalb des Lageberichts insbesondere für große Unternehmen sowie für kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte Unternehmen ein. Darüber hinaus sieht die CSRD vor, dass der Nachhaltigkeitsbericht einer Prüfung zu unterziehen ist. Der Referentenentwurf soll die CSRD eins zu eins umsetzen und regelt insbesondere, dass die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts durch einen Wirtschaftsprüfer zu erfolgen hat, der auch der Abschlussprüfer sein kann.

Am 19. April 2024 hat die WPK eine umfangreiche Stellungnahme zu dem Referentenentwurf abgegeben.

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Nachhaltigkeit
18. April 2024

Service der WPK:
Fragen und Antworten zur Anwendung und Umsetzung der CSRD aktualisiert

Nach der Veröffentlichung des Referentenentwurfs zur Umsetzung der CSRD in Deutschland („Neu auf WPK.de“ vom 27. März 2024) hat der Ausschuss Nachhaltigkeit der WPK sein Fragen-/Antworten-Papier zur Anwendung und Umsetzung der CSRD aktualisiert. Die Antwort auf die Frage 7 wurde ergänzt und eine neue Frage/Antwort 14 hinzugefügt.

Die jeweils aktuelle Fassung der Fragen und Antworten finden Sie unter „Nachhaltigkeit > Nachhaltigkeitskompass (WPK)® > Weiterführende Informationen“.

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Nachhaltigkeit
27. März 2024

BMJ:
Referentenentwurf zur Umsetzung der CSRD veröffentlicht

Nachhaltigkeit
26. Februar 2024

IFAC:
Studie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der weltweit größten Unternehmen

Am 22. Februar 2024 hat die International Federation of Accountants (IFAC) zusammen mit dem American Institute of Certified Public Accountants (AICPA) und dem Chartered Institute of Management Accountants (CIMA) eine aktualisierte Studie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und -prüfung der 1.400 weltweit größten Unternehmen aus 22 Ländern veröffentlicht. Der Betrachtungszeitraum umfasst die Jahre 2019 bis 2022.

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Nachhaltigkeit
16. Februar 2024

EFRAG:
Entwürfe der XBRL-Taxonomien zum Set 1 der ESRS und Art. 8 der EU-Taxonomieverordnung veröffentlicht

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am 8. Februar 2024 den Entwurf einer XBRL-Taxonomie zum Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sowie den Entwurf einer XBRL-Taxonomie zur den Angabepflichten nach Art. 8 der EU-Taxonomieverordnung zur Konsultation veröffentlicht. Die Kommentierungsfrist läuft bis zum 8. April 2024. Für Rückmeldungen stehen Online-Fragebögen auf der Internetseite der EFRAG zur Verfügung.

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Nachhaltigkeit
15. Februar 2024

EFRAG:
Erste Fragen und Antworten zu den ESRS veröffentlicht

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat die ersten zwölf Fragen und Antworten zur Anwendung der ESRS (Explanations 1/2024) auf ihrer im Oktober 2023 eingerichteten ESRS Q&A Platform veröffentlicht.

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Nachhaltigkeit
12. Februar 2024

Europäische Union:
Vorläufige Einigung zur Verschiebung der sektorspezifischen ESRS auf Juni 2026

Der Europäische Rat und das Europäische Parlament haben eine vorläufige Einigung darüber erzielt, dem Vorschlag der Europäischen Kommission zu folgen und die ursprünglich für Juni 2024 vorgesehene Verabschiedung der sektorspezifischen ESRS um zwei Jahre auf Juni 2026 zu verschieben. Damit soll den Unternehmen die Möglichkeit gegeben werden, sich vorerst auf die Umsetzung des ersten Pakets der sektorübergreifenden ESRS zu konzentrieren.

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Nachhaltigkeit
9. Februar 2024

Service der WPK:
Fragen und Antworten zur Anwendung und Umsetzung der CSRD

Der Ausschuss Nachhaltigkeit (ASN) der WPK hat insbesondere die Aufgabe, das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zu begleiten und die künftigen Anwendungs- und Umsetzungsfragen für die Praxis zu beantworten.

Vor diesem Hintergrund hat der ASN Fragen und Antworten zur Anwendung und Umsetzung der CSRD zusammengestellt. Der Vorstand hat diese in seiner Sitzung am 1. Februar 2024 behandelt und die Veröffentlichung auf der Internetseite der WPK beschlossen. Die vorliegende erste Fassung wird bei Bedarf aktualisiert werden.

Die jeweils aktuelle Fassung der Fragen und Antworten finden Sie unter „Nachhaltigkeit > Nachhaltigkeitskompass (WPK)® > Weiterführende Informationen“.

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Nachhaltigkeit
24. Januar 2024

EFRAG:
Konsultationen zu Standardentwürfen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von kleinen und mittleren Unternehmen (LSME und VSME)

Am 22. Januar 2024 hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) zwei Konsultationen zu Standardentwürfen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) veröffentlicht. Stellungnahmen können jeweils bis zum 21. Mai 2024 über Online-Fragebögen abgegeben werden.

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Nachhaltigkeit
23. Januar 2024

EFRAG:
Konsultationen zu drei unverbindlichen Implementierungsleitlinien für das Set 1 der ESRS

Am 22. Dezember 2023 hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) drei Entwürfe unverbindlicher Implementierungsleitlinien (Implementation Guidance) für das Set 1 der ESRS veröffentlicht. Stellungnahmen können jeweils bis zum 2. Februar 2024 über Online-Fragebögen abgegeben werden.

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Nachhaltigkeit
15. Januar 2024

IFAC:
Literaturübersicht Sustainability & Education / Webinar am 7. Februar 2024

Die International Federation of Accountants (IFAC) hat am 10. Januar 2024 eine Literaturübersicht Sustainability & Education veröffentlicht, die zentrale Aspekte der Aus- und Fortbildung im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und -prüfung hervorhebt, mit denen der globale Berufsstand die Erwartungen an eine sachgerechte und zuverlässige Nachhaltigkeitsberichterstattung erfüllen kann.

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Nachhaltigkeit
3. Januar 2024

Delegierter Rechtsakt zum Set 1 der ESRS im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht

Am 22. Dezember 2023 wurde der Delegierte Rechtsakt zum Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS, Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Verordnung trat am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und gilt ab dem 1. Januar 2024 für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Die Europäische Kommission hatte den Rechtsakt am 31. Juli 2023 verabschiedet („Neu auf WPK.de“ vom 1. August 2023).

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Nachhaltigkeit
2. Januar 2024

Europäische Kommission:
Entwurf von Fragen und Antworten zur Taxonomie-Berichterstattung von Finanzunternehmen veröffentlicht

Am 21. Dezember 2023 hat die Europäische Kommission einen Entwurf von Fragen und Antworten (PDF) zur EU-Taxonomie-Verordnung (Draft Commission Notice) veröffentlicht. Darin wird insbesondere auf die Taxonomie-Berichterstattung von Finanzunternehmen eingegangen. Die Fragen befassen sich beispielsweise mit Key Performance Indikatoren (KPIs) von Unternehmen wie zentralen Gegenparteien (CCPs), Zentralverwahrern (CSDs), Leasinggesellschaften und Zahlungsinstituten.

Der Entwurf ist grundsätzlich von der Europäischen Kommission genehmigt und wird zu einem späteren Zeitpunkt im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

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