Hinweise zur Durchführung des Examens

Wirtschaftsprüfungsexamen – Termine 2024/2025

Die Wirtschaftsprüferkammer ist seit dem 1. Januar 2004 für die Durchführung der Berufsexamina für Wirtschaftsprüfer zuständig. Die Prüfungen werden seitdem bundesweit einheitlich durchgeführt. Es gibt in jedem Jahr zwei Prüfungstermine.

Die schriftliche Prüfung im 1. Prüfungstermin 2024 findet im Februar 2024 statt.

Die Klausuren werden geschrieben am

6. Februar 2024
1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“

7. Februar 2024
2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“

8. Februar 2024
1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Steuerrecht“

9. Februar 2024
2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Steuerrecht“

14. Februar 2024
1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“

15. Februar 2024
2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“ 

16. Februar 2024
Aufsichtsarbeit in dem Modul „Wirtschaftsrecht“

Anträge auf Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen im 2. Prüfungstermin 2024 können in der Zeit vom 1. September 2023 bis zum

29. Februar 2024

bei den Landesgeschäftsstellen der Wirtschaftsprüferkammer gestellt werden. Der Zulassungsantrag ist schriftlich, im Übrigen formlos, unter Angabe des Prüfungstermins I/2024 oder über das Onlineportal Wirtschaftsprüfungsexamen zu stellen. Über das Zulassungs- und Prüfungsverfahren, insbesondere über die dem Antrag beizufügenden Unterlagen, informiert das Merkblatt der Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüfungsexamen bei der WPK.

Seit August 2021 ist es möglich, Teile des Wirtschaftsprüfungsexamens – die Modulprüfungen in den Prüfungsgebieten „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“, „Wirtschaftsrecht“ und „Steuerrecht“ – abzulegen, auch wenn die für die Zulassung zur Prüfung erforderliche praktische Tätigkeit einschließlich der erforderlichen Prüfungstätigkeit noch nicht vollständig erfüllt ist.

Für diese vorgezogene Zulassung reicht es aus, außer der erforderlichen Vorbildung (§ 8 WPO) mindestens sechs Monate praktische Tätigkeit (§ 9 Abs. 1 WPO) durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachzuweisen.

Nur für die Teilnahme an der Modulprüfung „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“ müssen die Zulassungsvoraussetzungen vollständig erfüllt und nachgewiesen werden.

Über die verkürzte Prüfung zum Wirtschaftsprüfer für vereidigte Buchprüfer gemäß § 13a WPO informiert ein Merkblatt der Prüfungsstelle.

Die schriftliche Prüfung im 2. Prüfungstermin 2024 ist für Juni und August 2024 geplant. Die zusätzliche Prüfung wird voraussichtlich am 25. Juni 2024 („Wirtschaftsrecht“) sowie am 26. und 27. Juni 2024 („Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“) stattfinden.

Die Klausuren im August werden voraussichtlich wie folgt geschrieben:

12. August 2024
1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“

13. August 2024
2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“

14. August 2024
Aufsichtsarbeit in dem Modul „Wirtschaftsrecht“

20. August 2024
1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“

21. August 2024
2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“

22. August 2024
1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Steuerrecht“

23. August 2024
2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Steuerrecht“

Anträge auf Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen im 1. Prüfungstermin 2025 können in der Zeit vom 1. März 2024 bis zum

31. August 2024

bei den Landesgeschäftsstellen der Wirtschaftsprüferkammer gestellt werden.

Die schriftliche Prüfung in diesem Prüfungstermin ist für Februar 2025 vorgesehen. Die Klausuren werden voraussichtlich am 4., 5., 6., 11., 12.,13. und 14. Februar 2025 geschrieben.

Bis zum Ende des jeweiligen Antragszeitraumes kann nur die Zulassung zum nächstfolgenden Prüfungstermin beantragt werden, bis zum 28. (29.) Februar für den 2. Prüfungstermin mit der schriftlichen Prüfung im Juni und August und bis zum 31. August für den 1. Prüfungstermin im Folgejahr. Eine Verschiebung des Antrags auf einen späteren Prüfungstermin ist nicht möglich. Mit dem Zulassungsantrag ist über das Onlineportal Wirtschaftsprüfungsexamen die Anmeldung zu mindestens einer Modulprüfung erforderlich. Für die schriftliche Anmeldung steht ein Vordruck zur Verfügung. Die Anmeldung zu einer Modulprüfung ersetzt nicht den Zulassungsantrag, sie muss zusätzlich erfolgen!

Der Antragszeitraum ist auch bei der Anmeldung zu einer oder mehreren weiteren Modulprüfung/en zu berücksichtigen. Nur bis zu dessen Ende – 28. (29.) Februar bzw. 31. August – können sich bereits zur Prüfung zugelassene Kandidaten zur Ablegung einer oder mehrerer weiterer Modulprüfung/en im kommenden Prüfungstermin anmelden. Das gilt auch für die Anmeldung zur Wiederholung einer Modulprüfung. Kandidatinnen und Kandidaten, die ihren Zulassungsantrag über das Onlineportal Wirtschaftsprüfungsexamen gestellt haben, können sich dort auch zu weiteren Modulprüfungen anmelden. Bei allen übrigen Kandidatinnen und Kandidaten bleibt es zunächst bei der Kommunikation per Post, Fax oder E-Mail. – Ein neuer Antrag auf Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen muss bei der Anmeldung zu einer oder mehreren weiteren Modulprüfungen nicht gestellt werden!

Zulassung zur Prüfung

Es wird jeweils Anfang Januar über die Zulassung zum 1. Prüfungstermin und Mitte Mai sowie Mitte Juli über die Zulassung zum 2. Prüfungstermin entschieden. Die zugelassenen Bewerber werden gleichzeitig zu der schriftlichen Prüfung geladen, die im Februar bzw. Juni oder August stattfindet. Gleichzeitig werden bereits zugelassene Kandidaten zu der schriftlichen Prüfung geladen, die sich zur Ablegung einer oder mehrerer weiterer Modulprüfung/en angemeldet haben.

Zahlung der Zulassungs- und Prüfungsgebühr

Mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung sind grundsätzlich die Zulassungs- und die Prüfungsgebühr zu zahlen. Kandidaten, die sich zur Ablegung einer oder mehrerer weiterer Modulprüfung/en anmelden, müssen grundsätzlich die Prüfungsgebühr bei der Meldung zur Prüfung zahlen.

Der Beirat der Wirtschaftsprüferkammer hat in seiner Sitzung am 2. Juni 2023 eine Änderung der Gebührenordnung der Wirtschaftsprüferkammer beschlossen. Damit wird die Prüfungsgebühr bei der Rücknahme der Anmeldung zu einer Modulprüfung, auch wenn gleichzeitig der Antrag auf Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen zurückgenommen wird, nicht mehr in voller Höhe, sondern abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 Prozent, erstattet. Das gilt ab dem 1. September 2023 und betrifft alle Anmeldungen zu Modulprüfungen ab dem 1. September 2023, also erstmals Anmeldungen zu Modulprüfungen im 2. Prüfungstermin 2024.

Organisation der Prüfung

Die Prüfungsstelle behält sich für jeden Prüfungstermin vor, Kandidaten aus organisatorischen Gründen einer anderen Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer als der, bei der die Prüfungszulassung beantragt worden ist, zur weiteren Durchführung des Zulassungs- und Prüfungsverfahrens zuzuweisen. Sollte sich eine solche Entscheidung als notwendig erweisen, wird auf den Zeitpunkt des Eingangs des Zulassungsantrages abgestellt werden.

Auskunft zur Prüfung

Bei Fragen zur Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen oder dessen Durchführung wenden Sie sich bitte an eine der Landesgeschäftsstellen der Wirtschaftsprüferkammer oder an die Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüfungsexamen bei der Wirtschaftsprüferkammer.

Weitere Hinweise zur Durchführung des Examens

  • Merkblatt für die Prüfung als Wirtschaftsprüfer (pdf 315 KB)

  • Merkblatt für die verkürzte Prüfung zum Wirtschaftsprüfer für vereidigte Buchprüfer (pdf 100 KB)

  • Vordrucke und Muster (pdf 944 KB)

  • WPO (Auszug) (pdf 137 KB)

  • Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung (pdf 80 KB)