Wirtschaftsprüfungsexamen – Termine 2023/2024
Die Wirtschaftsprüferkammer ist seit dem 1. Januar 2004 für die Durchführung der Berufsexamina für Wirtschaftsprüfer zuständig. Die Prüfungen werden seitdem bundesweit einheitlich durchgeführt. Es gibt in jedem Jahr zwei Prüfungstermine.
Die schriftliche Prüfung im 2. Prüfungstermin 2023 findet im Juni und August 2023 statt.
Die zusätzliche schriftliche Prüfung im Juni wird stattfinden am
27. Juni 2023
Aufsichtsarbeit in dem Modul „Wirtschaftsrecht
28. Juni 2023
1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“
29. Juni 2023
2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“
Die Klausuren im August werden geschrieben am
16. August 2023
1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“
17. August 2023
2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“
18. August 2023
Aufsichtsarbeit in dem Modul „Wirtschaftsrecht“
22. August 2023
1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“
23. August 2023
2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“
24. August 2023
1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Steuerrecht“
25. August 2023
2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Steuerrecht“
Anträge auf Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen im 1. Prüfungstermin 2024 können in der Zeit vom 1. März 2023 bis zum
31. August 2023
bei den Landesgeschäftsstellen der Wirtschaftsprüferkammer gestellt werden. Der Zulassungsantrag ist schriftlich, im Übrigen formlos, unter Angabe des Prüfungstermins I/2024 oder über das Onlineportal Wirtschaftsprüfungsexamen zu stellen. Über das Zulassungs- und Prüfungsverfahren, insbesondere über die dem Antrag beizufügenden Unterlagen, informiert das Merkblatt der Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüfungsexamen bei der WPK.
Seit August 2021 ist es möglich, Teile des Wirtschaftsprüfungsexamens – die Modulprüfungen in den Prüfungsgebieten „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“, „Wirtschaftsrecht“ und „Steuerrecht“ – abzulegen, auch wenn die für die Zulassung zur Prüfung erforderliche praktische Tätigkeit einschließlich der erforderlichen Prüfungstätigkeit noch nicht vollständig erfüllt ist.
Für diese vorgezogene Zulassung reicht es aus, außer der erforderlichen Vorbildung (§ 8 WPO) mindestens sechs Monate praktische Tätigkeit (§ 9 Abs. 1 WPO) durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachzuweisen.
Nur für die Teilnahme an der Modulprüfung „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“ müssen die Zulassungsvoraussetzungen vollständig erfüllt und nachgewiesen werden.
Über die verkürzte Prüfung zum Wirtschaftsprüfer für vereidigte Buchprüfer gemäß § 13a WPO informiert ein Merkblatt der Prüfungsstelle. Die mündliche Prüfung findet bei dieser Prüfung für alle Kandidaten zentral bei einer der Landesgeschäftsstellen der Wirtschaftsprüferkammer statt, in der Regel bei der Landesgeschäftsstelle in Berlin.
Die schriftliche Prüfung im 1. Prüfungstermin 2024 ist für Februar 2024 geplant.
Die Klausuren werden voraussichtlich wie folgt geschrieben:
6. Februar 2024
1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“
7. Februar 2024
2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“
8. Februar 2024
1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Steuerrecht“
9. Februar 2024
2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Steuerrecht“
14. Februar 2024
1. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“
15. Februar 2024
2. Aufsichtsarbeit in dem Modul „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“
16. Februar 2024
Aufsichtsarbeit in dem Modul „Wirtschaftsrecht“
Anträge auf Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen im 2. Prüfungstermin 2024 können in der Zeit vom 1. September 2023 bis zum
29. Februar 2024
bei den Landesgeschäftsstellen der Wirtschaftsprüferkammer gestellt werden.
Die schriftliche Prüfung in diesem Prüfungstermin ist für Juni und August 2024 vorgesehen. Die Klausuren werden voraussichtlich am 25., 26. und 27. Juni 2024 sowie am 12., 13., 14., 20., 21., 22. und 23. August 2024 geschrieben.
Bis zum Ende des jeweiligen Antragszeitraumes kann nur die Zulassung zum nächstfolgenden Prüfungstermin beantragt werden, bis zum 28. (29.) Februar für den 2. Prüfungstermin mit der schriftlichen Prüfung im Juni und August und bis zum 31. August für den 1. Prüfungstermin im Folgejahr. Eine Verschiebung des Antrags auf einen späteren Prüfungstermin ist nicht möglich. Mit dem Zulassungsantrag ist über das Onlineportal Wirtschaftsprüfungsexamen die Anmeldung zu mindestens einer Modulprüfung erforderlich. Für die schriftliche Anmeldung steht ein Vordruck zur Verfügung. Die Anmeldung zu einer Modulprüfung ersetzt nicht den Zulassungsantrag, sie muss zusätzlich erfolgen!
Der Antragszeitraum ist auch bei der Anmeldung zu einer oder mehreren weiteren Modulprüfung/en zu berücksichtigen. Nur bis zu dessen Ende – 28. (29.) Februar bzw. 31. August – können sich bereits zur Prüfung zugelassene Kandidaten zur Ablegung einer oder mehrerer weiterer Modulprüfung/en im kommenden Prüfungstermin anmelden. Das gilt auch für die Anmeldung zur Wiederholung einer Modulprüfung. Kandidatinnen und Kandidaten, die ihren Zulassungsantrag über das Onlineportal Wirtschaftsprüfungsexamen gestellt haben, können sich dort auch zu weiteren Modulprüfungen anmelden. Bei allen übrigen Kandidatinnen und Kandidaten bleibt es zunächst bei der Kommunikation per Post, Fax oder E-Mail. – Ein neuer Antrag auf Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen muss bei der Anmeldung zu einer oder mehreren weiteren Modulprüfungen nicht gestellt werden!
Zulassung zur Prüfung
Es wird jeweils Anfang Januar über die Zulassung zum 1. Prüfungstermin und Mitte Mai sowie Mitte Juli über die Zulassung zum 2. Prüfungstermin entschieden. Die zugelassenen Bewerber werden gleichzeitig zu der schriftlichen Prüfung geladen, die im Februar bzw. Juni oder August stattfindet. Gleichzeitig werden bereits zugelassene Kandidaten zu der schriftlichen Prüfung geladen, die sich zur Ablegung einer oder mehrerer weiterer Modulprüfung/en angemeldet haben.
Zahlung der Zulassungs- und Prüfungsgebühr
Mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung sind grundsätzlich die Zulassungs- und die Prüfungsgebühr zu zahlen. Kandidaten, die sich zur Ablegung einer oder mehrerer weiterer Modulprüfung/en anmelden, müssen grundsätzlich die Prüfungsgebühr bei der Meldung zur Prüfung zahlen.
Organisation der Prüfung
Die Prüfungsstelle behält sich für jeden Prüfungstermin vor, Kandidaten aus organisatorischen Gründen einer anderen Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer als der, bei der die Prüfungszulassung beantragt worden ist, zur weiteren Durchführung des Zulassungs- und Prüfungsverfahrens zuzuweisen. Sollte sich eine solche Entscheidung als notwendig erweisen, wird auf den Zeitpunkt des Eingangs des Zulassungsantrages abgestellt werden.
Auskunft zur Prüfung
Bei Fragen zur Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen oder dessen Durchführung wenden Sie sich bitte an eine der Landesgeschäftsstellen der Wirtschaftsprüferkammer oder an die Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüfungsexamen bei der Wirtschaftsprüferkammer.
Weitere Hinweise zur Durchführung des Examens
Merkblatt für die Prüfung als Wirtschaftsprüfer (pdf 314 KB)
Merkblatt für die verkürzte Prüfung zum Wirtschaftsprüfer für vereidigte Buchprüfer (pdf 100 KB)
Vordrucke und Muster (pdf 944 KB)
WPO (Auszug) (pdf 136 KB)
Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung (pdf 80 KB)