Neu auf WPK.de

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Weiterführende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit stehen im gleichnamigen Bereich zur Verfügung.

2023

Nachhaltigkeit
27. Februar 2023

Eckpunktepapier der WPK zur Umsetzung der CSRD in deutsches Recht

Der Vorstand der WPK hat sich in seiner Sitzung am 25. Januar 2023 erstmals mit der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht befasst.

Schwerpunkt der Beratungen waren die in der CSRD vorgesehenen Mitgliedstaatenwahlrechte, deren Ausübung als Weichenstellung für die weitere Umsetzung angesehen werden muss. Der Vorstand hat sich zu diesen Wahlrechten eine Meinung gebildet und diese in einem Eckpunktepapier zusammengefasst.

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Nachhaltigkeit
7. Februar 2023

Service der WPK:
Hinweise zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in den WPK-Nachhaltigkeitskompass aufgenommen

Am 5. Januar 2023 ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Kraft getreten. Sie ist neben der Offenlegungsverordnung (SFRD) und der EU Taxonomie-Verordnung (EU Tax-VO) eine der drei Säulen der „Sustainable Finance Strategy“ der EU und wird die Unternehmensberichterstattung und den Aufgabenbereich unseres Berufsstandes nachhaltig verändern.

Die Vorschriften der CSRD sind innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umzusetzen und erstmals für das Jahr 2024 von kapitalmarktorientierten Unternehmen bei der Erstellung ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung zu beachten.

Mit den jetzt im Nachhaltigkeitskompass veröffentlichten Hinweisen der WPK möchten wir Ihnen einen Überblick über die Kernvorschriften der CSRD geben und Ihnen und ausgewählte Regelungen näher erläutern.

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Nachhaltigkeit
18. Januar 2023

IESBA:
Save the dates! Vier Roundtables zum Thema Nachhaltigkeit

Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) führt Ende März / Anfang April 2023 vier Roundtables zum Thema Nachhaltigkeit (Sustainability) durch (Uhrzeiten noch nicht bekannt):

  • 24. März 2023, Paris
  • 30. März 2023, Sydney
  • 3. April 2023, Singapur
  • 6. April 2023, New York
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Nachhaltigkeit
9. Januar 2023

CSRD am 5. Januar 2023 in Kraft getreten

Nachdem die Richtlinie (EU) 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) am 16. Dezember 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, ist sie am 5. Januar 2023 in Kraft getreten. Damit wird die bisherige CSR-Richtlinie (Richtlinie 2014/95/EU) abgelöst.

Die CSRD ändert unter anderem die Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU), die Transparenzrichtlinie (Richtlinie 2004/109) und die Abschlussprüferrichtlinie (Richtlinie 2006/43/EG). Die EU-Mitgliedstaaten haben die neuen Vorschriften bis spätestens Juli 2024 in nationales Recht umzusetzen.

Lesefassung der WPK

Die WPK stellt in ihrem Nachhaltigkeitskompass neben dem veröffentlichten Text der Richtlinie eine Lesefassung der CSRD im Änderungsmodus zur Verfügung.

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