Nachhaltigkeit
13. Juni 2023

Europäische Kommission:
Entwurf einer Delegierten Verordnung zur Übernahme der ESRS veröffentlicht

Die Europäische Kommission hat am 9. Juni 2023 den Entwurf einer Delegierten Verordnung zur Übernahme der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht und zur Konsultation freigegeben. Stellungnahmen können bis zum 7. Juli 2023 eingereicht werden.

Grundlage der Delegierten Verordnung ist der ersten Satz von ESRS-Entwürfen (Set 1), die im November 2022 von EFRAG an die Kommission an die EU-Kommission übergeben wurde.

Änderungen zur Reduzierung der Berichtspflichten

Der Entwurf sieht gegenüber dem Set 1 allerdings einige Änderungen zur Reduzierung der Berichtspflichten der Unternehmen vor.

  • Über die generellen Angaben des ESRS 2 hinaus gibt es keine verpflichtenden Angaben mehr. Weitere in Set 1 noch als berichtspflichtig klassifizierte Angaben unterliegen nunmehr wie alle übrigen Berichtsanforderungen dem Wesentlichkeitsvorbehalt.
  • In Abhängigkeit von der Mitarbeiteranzahl sollen den berichtspflichtigen Unternehmen bei der erstmaligen Aufstellung des Nachhaltigkeitsberichts Erleichterungen eingeräumt werden.
  • Verschiedene bislang verpflichtende Berichtsanforderungen werden zu freiwilligen Angaben.
  • Höhere Flexibilität bei der Wesentlichkeitsbestimmung und der Ermittlung von Angaben.
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