Neu auf WPK.de

Neu auf WPK.de bietet sämtliche Nachrichten der WPK in der Abfolge ihrer Veröffentlichung. Standardmäßig werden alle Nachrichten angezeigt („Alle“). Durch die Auswahl nach den Kategorien kann die Anzeige auf Nachrichten aus den acht oben angegebenen Themenbereichen eingeschränkt werden.

2023

Bekämpfung der Geldwäsche
4. April 2023

Registrieren Sie sich bei „goAML“ der FIU

Unter „Neu auf WPK.de“ vom 10. Januar 2023 hat die WPK bereits darauf aufmerksam gemacht, dass sich Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (WP/vBP) als Verpflichtete des Geldwäschegesetzes (GwG) spätestens ab dem 1. Januar 2024 bei dem Verdachtsmeldeportal der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) „goAML“ registrieren müssen (§§ 45 Abs. 1 Satz 2, 59 Abs. 6 GwG).

Die Pflicht zur Registrierung trifft WP/vBP als natürliche Personen. Dies bedeutet, dass sich jeder WP/vBP persönlich bei „goAML“ zu registrieren hat, egal wie und in welchen rechtlichen Einheiten er seinen Beruf ausübt und egal, ob dies als Selbstständiger oder Angestellter erfolgt.

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Bekämpfung der Geldwäsche
15. März 2023

Typologiepapier der FIU für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Die Financial Intelligence Unit (FIU) hat das Typologiepapier „Besondere Anhaltspunkte für Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG und die in § 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetzes genannten Vereine“ veröffentlicht.

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Bekämpfung der Geldwäsche
13. März 2023

WPK aktualisiert Übersicht der Listen der Länder mit hohem Geldwäscherisiko

Die Financial Action Task Force (FATF) hat mit Mitteilung vom 24. Februar 2023 die Liste der Länder aktualisiert, die unter FATF-Beobachtung stehen („Graue Liste“). Zu den hier neu aufgeführten Ländern gehören Nigeria und Südafrika. Nicht mehr unter FATF-Beobachtung stehen Marokko und Kambodscha.

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Bekämpfung der Geldwäsche
10. März 2023

Einhaltung geldwäscherechtlicher Vorschriften durch Prüfungsstellen von Sparkassenverbänden

Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) sind WP/vBP als Verpflichtete des GwG zur Erfüllung der geldwäscherechtlichen Vorschriften bestimmt (§ 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG). Prüfungsstellen von Sparkassenverbänden hingegen werden im GwG nicht direkt als Verpflichtete genannt. Gleichwohl sind diese an die geldwäscherechtlichen Vorschriften gebunden.

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Bekämpfung der Geldwäsche
24. Februar 2023

Aktualisierung der Mitarbeiterschulung „Die Erfüllung der geldwäscherechtlichen Pflichten“

Die WPK hat ihre Mitarbeiterschulung „Die Erfüllung der geldwäscherechtlichen Pflichten“ aktualisiert. Die Mitarbeiterschulung beinhaltet nun auch Ausführungen zum Thema Verdachtsmeldungen nach der GwGMeldV-Immobilien. Überdies wurden die Fragen im dazugehörigen Wissenstest erneuert. Die Lösung zum Wissenstest wurde entsprechend angepasst.

Die Mitarbeiterschulung nebst Wissenstest mit Lösung wird bereitgestellt im Mitgliederbereich „Meine WPK“. Die Unterlagen können von allen Praxen verwendet werden, um intern Mitarbeiter hinsichtlich der Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu schulen.

bt
Bekämpfung der Geldwäsche
9. Februar 2023

Aktualisierung der Auslegungs- und Anwendungshinweise der WPK zum Geldwäschegesetz sowie der Erläuterungen zur Anordnung der WPK zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten nach § 7 Abs. 3 Satz 1 GwG

Die WPK hat ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG hinsichtlich der möglichen Personen des Geldwäschebeauftragten aktualisiert. Die Auslegungs- und Anwendungshinweise stehen sowohl als Lesefassung als auch als Version im Änderungsmodus zur Verfügung.

bt
Bekämpfung der Geldwäsche
7. Februar 2023

Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen ab 1. April 2023 in jedem Fall verpflichtend

Ab dem 1. April 2023 ist die Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen nach § 23a Abs. 1 Geldwäschegesetz (GwG) in jedem Fall verpflichtend.

Nach dem GwG Verpflichtete müssen eine Unstimmigkeitsmeldung nach § 23a Abs. 1 GwG beim Transparenzregister abgeben, wenn sie Unstimmigkeiten zwischen den Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister und den beim Vertragspartner erhobenen Angaben feststellen.

Derzeit besteht keine Pflicht zur Abgabe einer Unstimmigkeitsmeldung wegen des Fehlens einer Eintragung im Transparenzregister, wenn ihr Fehlen darauf beruht, dass die Eintragung nicht verpflichtend war (sogenannte Mitteilungsfiktion des § 20 Abs. 2 GwG a. F.), § 59 Abs. 10 GwG.

Diese Übergangsregelung endet zum 1. April 2023, sodass Unstimmigkeitsmeldungen auch dann abgegeben werden müssen, wenn eine Eintragung im Transparenzregister aufgrund der Mitteilungsfiktion des § 20 Abs. 2 GwG a. F. noch nicht erfolgt ist.

bt
Bekämpfung der Geldwäsche
23. Januar 2023

WPK verschickt im Rahmen der Geldwäscheaufsicht Fragebögen an einzelne Mitglieder

Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer unterliegen als Verpflichtete des Geldwäschegesetzes (GwG) den sich aus diesem Gesetz ergebenden Pflichten. Die WPK hat als zuständige Geldwäscheaufsichtsbehörde für WP/vBP die Aufgabe, anlassunabhängig die Einhaltung dieser Pflichten bei ihren Mitgliedern zu überprüfen. Hierüber hat die WPK bereits wiederholt berichtet.

Zu diesem Zweck hat die WPK – wie schon in den vergangenen fünf Jahren – aus dem Gesamtbestand der WP/vBP-Praxen per IT-gestützter Zufallsauswahl eine Stichprobe gezogen. In diesem Jahr fiel die Auswahl auf insgesamt 157 Praxen. Diese erhalten von der WPK einen Fragebogen, mit dem die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Pflichten überprüft wird. Diesen Fragebogen können Sie auch im geschützten Mitgliederbereich „Meine WPK“ einsehen.

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Bekämpfung der Geldwäsche
13. Januar 2023

WPK stellt Mitgliedern aktualisiertes Webinar „Das neue Geldwäschegesetz (GwG)“ zur Verfügung

Die WPK stellt im Mitgliederbereich „Meine WPK“ in der Rubrik „Service – Webinare“ eine aktualisierte Version des Webinars „Das neue Geldwäschegesetz (GwG)“ zur Verfügung. Es behandelt die geldwäscherechtlichen Pflichten, informiert über den Geldwäschestraftatbestand (§ 261 StGB) und gibt einen Ausblick auf mögliche künftige Gesetzesänderungen durch das Legislativpaket der Europäischen Kommission zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Das Webinar beleuchtet das Geldwäschegesetz aus der Sicht des steuerberatenden Berufs. Da die berufliche Tätigkeit des Steuerberaters in vielen Bereichen mit der des WP/vBP vergleichbar ist und die geldwäscherechtlichen Pflichten dieselben sind, ist das Webinar auch für WP/vBP interessant.

bt
Bekämpfung der Geldwäsche
13. Januar 2023

Veranstaltungshinweis:
Das Delikt der Geldwäsche nach § 261 StGB – Erkennen und Vermeiden von Strafbarkeitsrisiken für Angehörige der rechts- und steuerberatenden Berufe

In einer Kooperationsveranstaltung am 13. März 2023 in Mainz informieren die RAK Koblenz, die StBK Rheinland-Pfalz und die WPK über das Delikt der Geldwäsche nach § 261 StGB.

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Bekämpfung der Geldwäsche
10. Januar 2023

Registrieren Sie sich bei „goAML“ der FIU

Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer unterliegen den Pflichten des Geldwäschegesetzes (GwG). Unter „Neu auf WPK.de“ vom 1. Oktober 2021 machte die WPK darauf aufmerksam, dass zu den Pflichten des GwG auch die demnächst zu erfüllende Pflicht zur Registrierung bei dem Verdachtsmeldeprotal der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) „goAML“ gehört (§ 45 Abs. 1 Satz 2 GwG).

Die Registrierungspflicht besteht unabhängig von der Abgabe einer Verdachtsmeldung nach § 43 GwG und betrifft alle WP/vBP. Die Registrierung bei „goAML“ ermöglicht nicht nur die unverzögerte Abgabe von Verdachtsmeldungen, die FIU stellt dort auch viele hilfreiche Informationen zur Geldwäschebekämpfung zur Verfügung.

Die Registrierung ist mit Inbetriebnahme des neuen Informationsverbundes der FIU, spätestens jedoch ab dem 1. Januar 2024 verpflichtend (§ 59 Abs. 6 GwG). Da noch nicht bekannt ist, ob der neue Informationsverbund der FIU bereits vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wird, empfiehlt die WPK sich frühzeitig zu registrieren.

bt