Bekämpfung der Geldwäsche
1. Dezember 2023

Veranstaltungshinweis:
Workshop von WPK und FIU – Fragen und Antworten, vor allem zur Registrierung in goAML

Ein Großteil der Fragen des Workshops am 28. September 2023 bezog sich auf die Registrierung beim Verdachtsmeldeportal goAML der FIU. Die wichtigste Information ist: Seit dem 24. Juli 2023 entscheidet die FIU Anträge auf Registrierung von WPG/BPG in goAML nicht mehr positiv. Künftig hat sich jeder WP/vBP (als natürliche Person) zu registrieren.

Kanzleien, Partnerschaften und WPG/BPG, die bis zum 24. Juli 2023 registriert wurden, bleiben als solche im Bestand. In diesen Fällen können auch weiterhin „Unterregistrierungen“ vorgenommen werden. Weitere Informationen zur Registrierung finden Sie auf der Internetseite der FIU.

Die Pflicht zur Registrierung in goAML ist bis zum 1. Januar 2024 zu erfüllen. Alle WP/vBP werden dringend gebeten, sich möglichst bald persönlich in goAML zu registrieren (hierzu bereits „Neu auf WPK.de“ vom 4. Oktober 2023).

Die im Workshop gestellten Fragen – vor allem zur Registrierung in goAML – und die Antworten stehen im Mitgliederbereich „Meine WPK“ zu dem Beitrag über den Workshop von WPK und FIU zur Verfügung.

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