Die Bundesregierung plant einen Bußgeldtatbestand, mit dem die unterlassene Registrierung bei dem Verdachtsmeldeportal der FIU „goAML“ künftig als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann.
Die…
Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) stellt ab sofort in dem geschützten Bereich ihrer Internetseite im Teilbereich „Fachliche Informationen“ Anwendungshinweise zur GwG-Meldeverordnung, die ab dem 1. März 2026 in Kraft tritt, zur Verfügung.
Die GwG-Meldeverordnung enthält Regelungen zu den zu übermittelnden Daten, die zur Erfüllung der Meldepflicht nach § 43 Abs. 1 und § 44 des Geldwäschegesetzes erforderlich sind.
Die Anwendungshinweise der FIU zur GwG-Meldeverordnung unterstützen die Verpflichteten des Geldwäschegesetzes dabei, ihre Meldepflichten gesetzeskonform zu erfüllen.