Die WPK ist als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts, die der staatlichen Rechtsaufsicht unterliegt, öffentlicher Auftraggeber (§§ 55, 105 Abs. 1 Nr. 2 BHO).Die Vergabeordnungen UVgO und VOB/A, Abschnitt 1 sind jeweils anzuwenden, soweit aufgrund des Beschaffungsgegenstands einschlägig. An dieser Stelle informiert die WPK gemäß den genannten Vorschriften
- für die Dauer von drei Monaten ab Auftragsvergabe über durch beschränkte Ausschreibung (ohne Teilnahmewettbewerb) oder freihändige Vergabe erteilte Aufträge über Lieferungen und nicht-freiberufliche Dienstleistungen ab einem Auftragswert von 25.000 Euro netto (§ 30 UVgO),
- für die Dauer von sechs Monaten ab Auftragsvergabe über durch beschränkte Ausschreibung (ohne Teilnahmewettbewerb) oder freihändige Vergabe erteilte Aufträge über Bauleistungen ab einem Auftragswert von 25.000 Euro netto – beschränkte Ausschreibung - bzw. 15.000 Euro netto – freihändige Vergabe – (§ 20 Abs. 3 VOB/A),
- fortlaufend über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen nach § 3a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A über Bauleistungen ab einem Auftragswert von 25.000 Euro netto (§ 19 Abs. 5 VOB/A),
- fortlaufend über die beabsichtigte Verhandlungsvergabe von Verträgen über Lieferungen und Leistungen ab einem Auftragswert von 50.000 Euro netto (§ 55 Abs. 1,2 BHO).
Die Veröffentlichung unterbleibt, wenn Angaben über die Auftragsvergabe den Gesetzesvollzug behindern, dem öffentlichen Interesse in anderer Weise zuwiderlaufen, die legitimen geschäftlichen Interesse einzelner Personen berühren oder den fairen Wettbewerb beeinträchtigen würde.
Gruppenunfallversicherung (Verhandlungsvergabe mit Bekanntmachung gemäß UVgO)
- Auftraggeberin: Wirtschaftsprüferkammer, Rauchstraße 26, 10787 Berlin, Telefon: +49 30 726161‑0.
- Verfahrensart: Verhandlungsvergabe mit Bekanntmachung (§§ 55 Abs. 1 BHO, 12 Abs. 2 UVgO).
- Art und Umfang der Leistung: Abschluss einer arbeitgeberfinanzierten Gruppenunfallversicherung für Beschäftigte und Geschäftsführung (jeweils 24 Stunden Deckung) sowie Ehrenamtsträger (Berufs- und Wegeunfälle), Vertrag ohne Direktanspruch (indirekte Methode). Grundsummen: Tod: 100.000 €/Beschäftigte, 400.000 €/Geschäftsführung, 200.000 €/Ehrenamtsträger; Invalidität: 200.000 €/Beschäftigte, 800.000 €/Geschäftsführung, 400.000 €/Ehrenamtsträger. Haftung nur, soweit nicht andere Versicherungen eintreten.
- Ort der Ausführung: Erfüllungsort ist der Sitz der Auftraggeberin.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist: ab 1. Januar 2027. - Lose: Die Leistung wird nicht nach Losen vergeben.
- Teilnahmefrist: 10. September 2026, 12.00 Uhr.
Bei Interesse an einer Teilnahme an diesem Vergabeverfahren bitten wir um Bewerbung in Schrift- oder Textform bis zum Ablauf der Teilnahmefrist an
Wirtschaftsprüferkammer
Referat Finanz- und Rechnungswesen
Rauchstraße 26
10787 Berlin
E-Mail: kontakt@wpk.de
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:
Eigenerklärungen zu
- Befähigung zum Geschäftsbetrieb als Versicherer nach den Voraussetzungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder vergleichbarer Vorschriften eines EU-Mitgliedstaates,
- Bestehen eines unter Berücksichtigung des konkreten Risikos ausreichenden Rückversicherungsschutzes und Abschluss der Versicherungsverträge bei bonitätsstarken deutschen oder internationalen Rückversicherungsgesellschaften,
- mindestens 3 Referenzen hinsichtlich der Zeichnung von vergleichbaren Versicherungsverträgen (Gruppenunfallversicherung), die in den letzten drei Jahren beendet wurden oder derzeit noch bestehen.
Bewerbungen ohne die genannten Unterlagen bleiben unberücksichtigt.
Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, entsprechende Nachweise zu fordern.