Die Bundesregierung plant einen Bußgeldtatbestand, mit dem die unterlassene Registrierung bei dem Verdachtsmeldeportal der FIU „goAML“ künftig als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann.
Die…
Die europäische Anti-Geldwäschebehörde Anti-Money Laundering Authority (AMLA) hat eine öffentliche Konsultation zum Entwurf eines technischen Durchführungsstandards (ITS) zum Format von Verdachtsmeldungen und zur Übermittlung von Transaktionsaufzeichnungen eröffnet. Der ITS legt das für Verdachtsmeldungen und für die Übermittlung von Transaktionsaufzeichnungen zu verwendende Format sowie die zu übermittelnden Datenpunkte fest.
Da der ITS Verpflichtete betrifft, empfiehlt sich die Teilnahme an der Konsultation. Überdies findet zu dem Entwurf dieses ITS eine öffentliche Anhörung am 9. September 2026 statt, an der auch Verpflichtete teilnehmen können. Die Konsultation endet am 20. September 2026.
Die AMLA wird durch das EU-Geldwäschepaket berechtigt und verpflichtet, technische Regulierungsstandards, technische Durchführungsstandards und Leitlinien zu erstellen, die die Erfüllung geldwäscherechtlicher Pflichten konkretisieren und vereinheitlichen sollen.