Die Bundesregierung plant einen Bußgeldtatbestand, mit dem die unterlassene Registrierung bei dem Verdachtsmeldeportal der FIU „goAML“ künftig als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann.
Die…
Die Europäische Kommission hat mit der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 vom 14. Juli 2016 Drittstaaten festgelegt, die ein hohes Risiko der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. Diese wurde durch die Delegierte Verordnung (EU) 2024/163 vom 12. Dezember 2023 geändert, die am 7. Februar 2024 in Kraft getreten ist.
Jordanien und die Kaimaninseln wurden von der EU-Länderliste der Drittstaaten mit hohem Geldwäscherisiko gestrichen. Die insoweit aktualisierte Übersicht der Listen steht im Mitgliederbereich „Meine WPK“ zur Verfügung.