Am 6. Januar 2023 hat das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) den Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 13 (E-DRÄS 13) veröffentlicht. Dessen Gegenstand sind Änderungen an DRS 20 Konzernlagebericht und DRS 21 Kapitalflussrechnung.
Die Vorschläge verfolgen das Ziel, den Geltungsbereich der branchenspezifischen Anlagen des DRS 20 und des DRS 21 an die Gesetzeslage anzupassen, Anwenderfragen zu DRS 21 zu adressieren sowie Unklarheiten im DRS 21 zu bereinigen. Zudem sind einige redaktionelle Änderungen an beiden Standards vorgesehen.
Die Stellungnahmefrist endet am 28. April 2023.
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