Rechnungslegung
18. September 2023

Europäische Kommission:
Deutliche Anhebung der Schwellenwerte vorgeschlagen – Konsultation

Am 13. September 2023 hat die Europäische Kommission den Entwurf einer Delegierten Richtlinie zur Änderung der Schwellenwerte in Art. 3 der Richtlinie (EU) 2013/34 (Bilanzrichtlinie) für die Bestimmung der Größenklasse von Kapitalgesellschaften vorgelegt und um Stellungnahmen bis zum 6. Oktober 2023 gebeten. Nach Art. 3 Abs. 13 der Bilanzrichtlinie ist die Kommission verpflichtet, die Schwellenwerte mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen.

Rund 1,1 Millionen Unternehmen betroffen

Der Entwurf sieht eine deutliche Anhebung der Schwellenwerte von 25% bezogen auf die Umsatzerlöse und Bilanzsumme vor. Damit soll den Auswirkungen der Inflation Rechnung getragen werden, die seit der letzten Anhebung im Jahr 2013 im EU-Raum kumuliert etwa 24,3% betrug. Bei Kleinstunternehmen wird eine Erhöhung um 28,6% vorgeschlagen, um glatte Werte zu erhalten. Die Anzahl der Mitarbeiter bleibt in allen Größenklassen unverändert. Der Entwurf der Kommission sieht vor, dass es den Mitgliedstaaten gestattet werden soll, Schwellenwerte für kleine Unternehmen festzulegen, die über die genannten Schwellenwerte hinausgehen. Diese dürfen jedoch für kleine Unternehmen 7.500.000 € für die Bilanzsumme und 15.000.000 € für die Umsatzerlöse nicht überschreiten.

Die Kommission geht davon aus, dass insgesamt rund 1,1 Mio. Unternehmen von den geänderten Schwellenwerten betroffen sein werden. Auch für viele derzeit große nichtkapitalmarktorientierte Unternehmen kann es mit Blick auf deren künftige Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung damit noch zu Änderungen kommen.

la

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