Stellungnahme:
Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes – Schutz des Zurückbehaltungsrechts des WP/vBP
WPK wendet sich an den Bundestag
Bedauerlicherweise wurde die Forderung der WPK bisher nicht aufgegriffen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll nunmehr im Mai 2024 vom Deutschen Bundestag beraten werden. Dies haben die Präsidenten der WPK, der BStBK, der BRAK und des DStV am 8. Mai 2024 zum Anlass genommen, sich gemeinsam an den Bundestag zu wenden. Ziel ist es, eine neue Regelung im Bundesdatenschutzgesetz zum Schutz des Zurückbehaltungsrechts des Wirtschaftsprüfers/vereidigten Buchprüfers sowie des Steuerberaters zu schaffen.