Neu auf WPK.de

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2024

Berufspolitik
6. März 2024

Stellungnahme:
Regierungsentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes – Schutz des Zurückbehaltungsrechts des WP/vBP

Unter „Neu auf WPK.de“ vom 27. September 2023 berichtete die WPK über ihre Forderung nach einer Ergänzung des § 34 Abs. 1 BDSG um eine weitere Ausnahme für die Geltendmachung des Auskunftsrechts nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Ziel war es zu gewährleisten, dass die Geltendmachung des Auskunftsrechts durch einen Mandanten des WP/vBP nicht die Geltendmachung seines Zurückbehaltungsrechts nach § 51b Abs. 3 WPO aushöhlt. Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO ist sehr weit gefasst und könnte sonst womöglich im Einzelfall die gesamte Handakte umfassen.

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Berufspolitik
6. März 2024

Stellungnahme:
Regierungsentwurf eines Finanzmarktdigitalisierungsgesetzes

Die WPK hat am 28. Februar 2024 gegenüber den Ausschüssen des Deutschen Bundestages zum Regierungsentwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes Stellung genommen.

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Berufspolitik
9. Februar 2024

Stellungnahme:
Initiative der Europäischen Kommission „Bericht über die Datenschutz-Grundverordnung“

Die Europäische Kommission will sechs Jahre nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Bilanz über die Anwendung der Vorschriften ziehen. Die WPK hat einen Änderungsvorschlag zum Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO gemacht. Sie hat angeregt, dass das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO nicht bestehen soll, wenn sich der für die Datenverarbeitung Verantwortliche auf ein Zurückbehaltungsrecht berufen kann, dessen Geltendmachung einem der in Art. 23 Abs. 1 DSGVO genannten Ziele dient.

bk
Berufspolitik
6. Februar 2024

Stellungnahme:
Referentenentwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (BEG IV)

Der Referentenentwurf eines BEG IV verfolgt das Ziel der Beseitigung überflüssiger Bürokratie. Unter anderem sollen Formerfordernisse – auch in der WPO und WiPrPrüfV – abgesenkt werden und die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht soll verkürzt werden.

Um die elektronische Kommunikation zwischen der WPK und den Mitgliedern zu ermöglichen, sollen die Mitglieder der WPK verpflichtet werden, der WPK ihre E-Mail-Adresse mitzuteilen, wenn sie über eine solche verfügen.

bk
Berufspolitik
12. Januar 2024

Stellungnahme:
Regierungsentwurf eines Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements im Land Nordrhein-Westfalen (3. NKFWG NRW)

Die WPK hat mit Schreiben vom 9. Januar 2024 gegenüber den zuständigen Ausschüssen des Landtages des Landes Nordrhein-Westfalen zum Regierungsentwurf eines Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements im Land Nordrhein-Westfalen (3. NKFWG NRW) Stellung genommen. Die WPK fordert nochmals, das Vorhaben, eine Pflicht zur externen Rotation für Abschlussprüfer der

  • Gemeinden (§ 102 Abs. 2 Satz 2 GO NRW‑E, eingeführt durch Art. 1 Nr. 15 a) aa)) sowie
  • kommunalen Eigenbetrieben (§ 21 Abs. 2 Satz 3 EigVO NRW‑E, eingeführt durch Art. 6 Nr. 4)

vorzusehen, nicht weiterzuverfolgen.

bk
Berufspolitik
9. Januar 2024

Stellungnahme:
Änderungsvorschlag zur Anhebung der Schwellenwerte im HGB

Am 22. Dezember 2023 hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) eine Formulierungshilfe zu Änderungen des Handelsgesetzbuchs und des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch veröffentlicht („Neu auf WPK.de vom 3. Januar 2024). Dies erfolgte im Rahmen eines Änderungsvorschlages zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof. Hierzu hat die WPK mit Schreiben vom 5. Januar 2024 Stellung genommen.

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Berufspolitik
9. Januar 2024

Kreditzweitmarktförderungsgesetz in Kraft getreten

Am 29. Dezember 2023 wurde das Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz) veröffentlicht (BGBl. 2023 I Nr. 411). Es trat in seinen überwiegenden Regelungsgehalten am 30. Dezember 2023/1. Januar 2024 in Kraft.

bk