Berufspolitik
18. Oktober 2023

Stellungnahme:
Meldepflichten für innerstaatliche Steuergestaltungen im Wachstumschancengesetz

Zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) hatte sich die WPK bereits geäußert („Neu auf WPK.de“ vom 26. Juli 2023). Inzwischen wurde der Regierungsentwurf in Erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Die WPK hat mit Schreiben vom 13. Oktober 2023 Stellung genommen.

WPK kritisiert Einführung einer Meldepflicht

Die WPK hat erneut Kritik an der Einführung einer Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen geübt, da erste Zahlen der Bundesregierung belegen, dass Kosten und Nutzen nicht einmal bei der bereits eingeführten Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.

Meldepflichtige Sachverhalte müssen konkret sein

Weiterhin hat die WPK gefordert, dass eine etwaige Anzeigepflicht möglichst eng definiert werden soll. Sinnvoll ist es daher, die meldepflichtigen Sachverhalte so konkret wie möglich zu benennen. So etwa sieht es die WPK als problematisch an, alle Konzernunternehmen, also auch kleine und Kleinstgesellschaften, einer Mitteilungspflicht zu unterwerfen. Der Regierungsentwurf lässt erkennen, dass versucht wurde, auch insoweit eine Schwellenwertbeschränkung zu integrieren.

Diese ist aus Sicht der WPK aber nicht gelungen, da der Schwellenwert sich auf alle Konzernunternehmen insgesamt und nicht auf jedes einzelne bezieht. Damit sind kleine und Kleinstkapitalgesellschaften weiterhin betroffen, worauf die WPK in ihrer Stellungnahme hingewiesen hat.

Nach aktuellem Stand soll die Anzeigepflicht zwar mit Gesetzesverkündung in Kraft treten, jedoch erst deutlich später anzuwenden sein. Der Stichtag soll nun vom BMF bekannt gegeben werden und spätestens der 31. Dezember des vierten Kalenderjahres sein, das auf das Kalenderjahr des Inkrafttretens folgt.

ko

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