Nachhaltigkeit
7. Februar 2023

Service der WPK:
Hinweise zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in den WPK-Nachhaltigkeitskompass aufgenommen

Am 5. Januar 2023 ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Kraft getreten. Sie ist neben der Offenlegungsverordnung (SFRD) und der EU Taxonomie-Verordnung (EU Tax-VO) eine der drei Säulen der „Sustainable Finance Strategy“ der EU und wird die Unternehmensberichterstattung und den Aufgabenbereich unseres Berufsstandes nachhaltig verändern.

Die Vorschriften der CSRD sind innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umzusetzen und erstmals für das Jahr 2024 von kapitalmarktorientierten Unternehmen bei der Erstellung ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung zu beachten.

Mit den jetzt im Nachhaltigkeitskompass veröffentlichten Hinweisen der WPK möchten wir Ihnen einen Überblick über die Kernvorschriften der CSRD geben und Ihnen und ausgewählte Regelungen näher erläutern.

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