Berufspolitik
13. Mai 2022

Erstes Gesetz zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz I) – Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktion im Deutschen Bundestag

Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz haben den Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag einen Entwurf für ein „Sanktionsdurchsetzungsgesetz I“ als Formulierungshilfe zur Verfügung gestellt. Zwar ist der Berufsstand hier nicht unmittelbar betroffen, der Gesetzentwurf ist aber im Hinblick auf das allgemeine rechtliche Umfeld von Mandanten von Interesse.

Da es sich um eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktion handelt, ist davon auszugehen, dass dieser zeitnah in den Bundestag eingebracht wird, sodass von einer beschleunigten Verabschiedung auszugehen ist.

Wie der Presseberichterstattung entnommen werden konnte, haben deutsche Behörden teilweise Probleme, mit den bestehenden rechtlichen Regelungen Maßnahmen zu ergreifen, die einer angemessenen Sanktionsdurchsetzung gerecht werden. Mit dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz I soll ein Rechtsrahmen geschaffen werden, mit dessen Hilfe die deutschen Behörden die bestehenden und künftigen EU-Sanktionen schneller und besser umsetzen können.

Vermögensermittlung und Anordnung von Sicherstellungen

So sollen beispielsweise Möglichkeiten der Vermögensermittlung und der Sicherstellung von Vermögensgegenständen bis zur Aufklärung von Eigentumsverhältnissen eröffnet werden. Eine geplante Ergänzung des Außenwirtschaftsgesetzes soll den zuständigen Behörden künftig die Befugnis geben, Sicherstellungen anordnen zu können, um zu verhindern, dass über Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen bestimmter Personen oder Personengesellschaften verfügt werden kann, die in EU-Sanktionsverordnungen genannt sind.

In diesem Zusammenhang werden den mit Sanktionen belegten Personen Anzeigepflichten gegenüber der Deutschen Bundesbank (im Fall von Geldern) oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (im Fall von wirtschaftlichen Ressourcen) auferlegt. Unterbleibt die Anzeige, soll dies künftig strafbewehrt sein.

Erweiterung des Zugangs zum Transparenzregister sowie zum Kontenabrufverfahren

In diesem Zusammenhang sind auch Änderungen des Geldwäschegesetzes vorgesehen. Damit soll der Zugang zum Transparenzregister sowie zum Kontenabrufverfahren für die an der Sanktionsdurchsetzung beteiligten Behörden erweitert werden. Die FIU soll in diesem Zusammenhang bei der Vermögensfeststellung mitwirken und ihr soll die Möglichkeit gegeben werden, Sofortmaßnahmen zur Untersagung von Transaktionen mit möglichem Sanktionsbezug zu erlassen und insofern operative Analysen von Amts wegen durchzuführen.

Hintergrund

Die EU hat mittlerweile fünf Sanktionspakete wegen des völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands auf die Ukraine erlassen. Ein sechstes Paket ist angekündigt. In den entsprechenden EU-Rechtsakten dieser Sanktionspakete werden gegen einzelne Personen oder Einrichtungen restriktive Maßnahmen ausgesprochen, zum Beispiel das Einfrieren von Vermögenswerten, Reisebeschränkungen sowie Beschränkungen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit im Import und Export.

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