WPK
17. Juni 2022

Bericht über die Sitzung des Beirates der WPK am 3. Juni 2022

Der Beirat der WPK kam am 3. Juni 2022 zu seiner letzten Sitzung dieser Amtsperiode zusammen. Die vier vorhergehenden Sitzungen seit Juni 2020 mussten pandemiebedingt durch Beiratsinformationsveranstaltungen ersetzt werden, verbunden mit schriftlichen Abstimmungsverfahren. Insofern war es zu begrüßen, dass diese Sitzung als Präsenzveranstaltung stattfinden konnte.

Bericht des Vorstandes der WPK

Präsident Gerhard Ziegler berichtete über die Entwicklungen seit der letzten Beiratsinformationsveranstaltung am 3. Dezember 2021 („Neu auf WPK.de“ vom 14. Dezember 2021).

Für die Kammerversammlung in diesem Frühjahr sah der Vorstand die Möglichkeit, zum Präsenzformat zurückzukehren. „Wirtschaftsprüfung und Green Deal“ war das Leitthema der diesjährigen Kammerversammlung am 6. Mai 2022 in Berlin. Allseits wurde der Neustart der Präsenzveranstaltung als gelungen empfunden. Rund 180 Kolleginnen und Kollegen nahmen an der Kammerversammlung und am Get-together am Vorabend teil. Die Aufzeichnung der Veranstaltung steht auf der Internetseite der WPK zur Verfügung. Dort sind auch die Präsentationen zu den informativen Praxisvorträgen

  • Schwierige Verhandlungen meistern
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung – neue Chancen für den Berufsstand und
  • Weiterentwicklung des Qualitätskontrollverfahrens

zu finden.

Zum Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung berichtete Präsident Ziegler über eine mit dem DRSC-Präsidenten Georg Lanfermann durchgeführte einstündige Onlineveranstaltung am 1. April 2022. Auch diese Veranstaltung ist mit Unterlagen auf der Internetseite der WPK abrufbar.

In der EU unterliegen künftig geschätzt 50.000 Unternehmen den neuen Berichtspflichten. Die überwiegende Zahl dieser Unternehmen sieht sich das erste Mal mit Nachhaltigkeitsanforderungen konfrontiert. Es besteht ein großer Beratungs- und Unterstützungsbedarf, aus dem sich ein sehr interessantes Betätigungsfeld für den Berufsstand der WP/vBP ergeben wird. Zudem ist eine verpflichtende Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte vorgesehen, die entweder durch einen WP/vBP oder durch einen unabhängigen Drittprüfer erfolgen soll. Auch dieser Punkt wird den Berufsstand fordern, um die hohen Qualitätsstandards aus der Abschlussprüfung auf die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu übertragen.

Die EFRAG hat in diesem Zusammenhang aktuell die Entwürfe von 13 Berichtsstandards zur Konsultation veröffentlicht, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Die WPK wird die Entwürfe sichten und sich hier ebenfalls in die Diskussion einbringen.

Es ist damit klar:

  • Die Mandanten haben weitreichenden Hilfsbedarf. Der Berufsstand muss hier unterstützen.
  • Das setzt voraus, dass der Berufsstand die Aufgabe annimmt.
  • Der Berufsstand muss dies als Marktsegment begreifen und es besetzen, um dieses Feld nicht berufsstandsfremden Dienstleistern, wie zum Beispiel Umweltberatern, zu überlassen.

Die WPK will den Berufsstand hierbei unterstützen. Noch im Juni wird auf der WPK-Internetseite der Nachhaltigkeitskompass veröffentlicht. Dieser gibt einen aktuellen Überblick zu diesem Thema, eine Übersicht über regulatorische Anforderungen und Hilfe bei der Erstellung und Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten.

In Brüssel kämpft die WPK dafür, dass der Berufsstand nicht benachteiligt wird. Die beiden zentralen Forderungen der WPK sind:

  • Der Abschlussprüfer soll auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung desselben Mandanten prüfen dürfen.
  • Soweit Dritte für die Aufgabe zugelassen werden, müssen diese vergleichbar reglementiert werden, wie es der Berufsstand der WP/vBP ist.

Ein weiteres Thema, dass den Berufsstand seit Jahresbeginn intensiv beschäftigt, ist der Entwurf des IAASB für einen Standard zu Prüfungen von Abschlüssen weniger komplexer Unternehmen, der sogenannte LCE-Standard. Auch hierüber wurde bereits auf der Kammerversammlung berichtet. Hier besteht das Risiko, dass eine LCE-Prüfung als „Prüfung light“ wahrgenommen werden könne. Dies könnte unter anderem zusätzlichen Druck auf die Prüfungshonorare ausüben, was nicht wünschenswert ist. Daher sieht die WPK die dringende Notwendigkeit, die Akzeptanz des ISA für LCE durch Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit seitens des IAASB zu fördern. Die WPK fordert, dass im Ergebnis ein vollwertiges Testat erteilt wird. Ziel der Abschlussprüfung muss es bleiben, dass ein Prüfungsurteil mit hinreichender Sicherheit abgegeben werden kann. Andernfalls droht diesen Initiativen die Bedeutungslosigkeit.

Präsident Ziegler konnte dem Beirat über den Besuch von Herrn Tobias Polka in der Vorstandssitzung am Vortag, dem 2. Juni 2022 berichten („Neu auf WPK.de“ vom 14. Juni 2022). Dieser ist seit dem 1. Januar 2022 gemeinsamer Vertreter von WPK und IDW in der Arbeitsgruppe, die sich mit den besonderen Belangen kleinerer Praxen bei IFAC beschäftigt. Zum Thema „ISA für LCE“ war von ihm zu erfahren, dass es international viele kleine Unternehmen gebe, die prüfungspflichtig seien und Bedarf für einen LCE-Standard hätten. Andererseits sei vor allem die Monitoring Group sehr skeptisch gegenüber den ISA für LCE eingestellt. Der Ausgang sei derzeit noch ungewiss. Mitte Juni wolle das IAASB entscheiden, ob und wie es hier weitergeht.

Das Legislativpaket zur Bekämpfung der Finanzkriminalität beschäftigte die WPK seit Sommer 2021. Präsident Ziegler betonte, dass die Bekämpfung der Geldwäsche wichtig ist. Sie muss jedoch zielorientiert und effektiv sein. Wenn Bürokratisierung drohe, helfe dieses wenig.

Die WPK hatte sich hierzu bis Januar dieses Jahres bereits verschiedentlich gemeinsam mit anderen Kammern eingebracht.

Mitte April hatte die WPK sich erneut und zusammen mit den Bundeskammern der Notare, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater, dem Bundesverband der Freien Berufe sowie dem Deutschen Anwaltverein und dem Deutschen Steuerberaterverband in einem gemeinsamen Präsidentenschreiben an zahlreiche EU-Parlamentarier gewandt und auf folgende besorgniserregende Entwicklung aufmerksam gemacht („Neu auf WPK.de“ vom 21. April 2022):

  • Es soll eine neu einzurichtende EU-Aufsichtsbehörde („AMLA“) mit weitreichenden Durchgriffsrechten auch im Nicht-Finanzsektor gebildet werden, was faktisch einer direkten Aufsicht gleichkäme. Hierdurch würde der Kern des Selbstverwaltungsrechts der Freien Berufe beschädigt, was rechtsstaatlichen Bedenken begegne.
  • Die Pflicht zur verschwiegenen Berufsausübung soll massiv eingeschränkt werden. Die Schweigepflicht ist ein rechtstaatliches Kernelement. Es ist zum Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Mandanten und dem Berufsträger unabdingbar.
  • Die geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten sollen erheblich, mitunter unverhältnismäßig verschärft werden. Dies würde insbesondere die Verpflichteten des Nichtfinanzsektors belasten, wie zum Beispiel WP/vBP. Dabei habe die EU-Kommission selbst eingestanden, dass die bisherigen Regelungen durch sie noch nicht evaluiert wurden.

Des Weiteren ging Präsident Ziegler auf die anstehende Wahl des Beirates der WPK für die Amtszeit 2022 bis 2026 ein. Der Wahltag ist der 5. Juli 2022. Alle sollten in ihrem Umfeld für eine möglichst hohe Wahlbeteiligung werben, da dies dem neuen Beirat eine hohe Legitimation verschafft.

Für den neuen Beirat wünscht sich Präsident Ziegler ein Gremium, dass es schafft, sich auch bei intensiven Diskussionen auf eine gemeinsame Linie zu verständigen. Ebenso hofft er auf einen neuen Vorstand, der die WPK in den nächsten Jahren geeint durch alle Unbill steuert.

Abschließend zog Präsident Ziegler ein persönliches Resümee. Nach acht Jahren als Präsident der WPK trete er nicht mehr zur Wahl an. Diese acht Jahre seien sehr ereignisreich gewesen, wobei er insbesondere an das Großprojekt der EU-Reform der Abschlussprüfung von 2014 und deren Umsetzung in Deutschland im Jahr 2016 durch das APAReG und das AReG sowie an das FISG im vergangenen Jahr denke. Ziel seiner Arbeit sei es immer gewesen, den Berufsstand zu einen. Nur ein geeinter Berufsstand werde in der Öffentlichkeit gehört, könne etwas bewegen, könne den Gesetzgeber zu Initiativen veranlassen oder ihn von einem Bürokratisierungs- oder Regulierungsvorhaben abhalten.

Neben einem Dank an die Kolleginnen und Kollegen des Vorstandes und der anderen Gremien der WPK sowie den Geschäftsführern und Mitarbeitern der Geschäftsstellen der WPK bedankte er sich insbesondere bei Herrn Dr. Reiner Veidt, der im September in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet wird, für sein über 22-jährige herausragendes Engagement für den Berufsstand.

Genehmigung des Jahresabschlusses nebst Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021

Der Vorstand informierte den Beirat über den Jahresabschluss nebst Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021 („Neu auf WPK.de“ vom 17. Juni 2022). Hierzu berichteten die Abschlussprüfer über ihre Jahresabschlussprüfung und der Haushaltsausschuss über seine Tätigkeit. Im Ergebnis genehmigte der Beirat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und beschloss den Bilanzgewinn von 2.997.042,45 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.

Zweite Änderung der Berufssatzung für WP/vBP

In der Beiratsinformationsveranstaltung am 3. Dezember 2021 wurde die geplante zweite Änderung der Berufssatzung für WP/vBP (BS WP/vBP) vorgestellt. Zahlreiche Gesetze der letzten Amtsperiode des deutschen Bundestages hatten Änderungen an der WPO nach sich gezogen und machten auch eine Anpassung der Berufssatzung erforderlich.

Im Hinblick auf geplante Anpassungen von § 37 BS WP/vBP an den neuen § 43 Absatz 4 WPO, mit seinen Vorgaben zur Einhaltung einer kritischen Grundhaltung bei der Durchführung von Prüfungen, hatte das Beiratsmitglied Tobias Lahl angemerkt, dass der geplante Begriff der „Plausibilität“ im Hinblick auf die kritische Hinterfragung von erlangten Prüfungsnachweisen zu wenig sei. Dies suggeriere eine nicht ausreichende kritische Grundhaltung.

Vor diesem Hintergrund hatten sich der Ausschuss Berufsrecht, der Ausschuss Rechnungslegung und Prüfung und nachfolgend der Vorstand in weiteren intensiven Beratungen darauf verständigt, die Begrifflichkeiten insgesamt an den Sprachgebrauch der vom IDW ins Deutsche übersetzten internationalen Prüfungsstandards (ISA-DE) anzupassen, wo im Zusammenhang mit der Einholung ausreichender Prüfungsnachweise der Begriff „angemessen“ nicht mehr verwendet wird, stattdessen von „geeigneten“ Prüfungsnachweisen die Rede ist, die „überzeugend“ sein müssen. Insofern sollte von der „Überzeugungskraft“ sowie der „Geeignetheit“ und (weiterhin) der „Verlässlichkeit“ der erlangten Prüfungsnachweise gesprochen werden, die während der gesamten Prüfung kritisch zu hinterfragen sind.

Dieser Konsens in den Gremien konnte nicht in der Abstimmung über die Neufassung von § 37 BS WP/vBP aufrechterhalten werden. Das Vorstandsmitglied Michael Gschrei verwies für die Beiratsmitglieder der wp.net-Liste auf aktuelle, veröffentlichte Äußerungen des Vorsitzenden des IDW. wp.net wünsche sich noch konkretere Hinweise für den Berufstand, auch zum Thema der Skalierbarkeit der kritischen Grundhaltung. Dem aktuellen Neufassungsvorschlag zu § 37 BS WP/vBP könne daher seitens der wp.net-Liste nicht zugestimmt werden.

Die notwendige Zweidrittelmehrheit im Hinblick auf die Neufassung von § 37 BS WP/vBP wurde nicht erreicht.

Die nachfolgende Abstimmung zu den Änderungen im Übrigen erreichte die notwendige Zweidrittelmehrheit.

Schaffung eines neuen § 5 Satzung der WPK – virtuelle Sitzungsformate

Das Vorhaben, die Satzung der WPK um eine Regelung zu ergänzen, nach der auch virtuelle Sitzungsformate möglich werden, wurde dem Beirat bereits in der Informationsveranstaltung am 3. Dezember 2021 vorgestellt. Hier ergaben sich Anregungen aus der Mitte des Beirates unter anderem dahingehend, auch hybride Sitzungsformate zuzulassen.

Die Gremien der WPK, der Ausschuss Berufsrecht sowie der Vorstand, berieten im Nachgang die Änderungswünsche. Grundsätzlich wird es bei Sitzungen des Beirates und den Kammerversammlungen als Präsenzveranstaltungen bleiben. Aus wichtigem Grund können jedoch der Vorsitzer des Beirates und seine beiden Stellvertreter einvernehmlich beschließen, dass die Sitzung oder die Kammerversammlung auch als virtuelle oder als hybride Sitzung stattfinden kann. In diesem Fall finden dann alle Abstimmungen in der Sitzung mittels eines elektronischen Abstimmungssystems statt. Die entsprechende neue Regelung, der § 5 der Satzung der WPK, wurde einstimmig verabschiedet.

Tätigkeitsbericht der Kommission für Qualitätskontrolle für 2021

Herr Prof. Dr. Jens Poll, Vorsitzer der Kommission für Qualitätskontrolle, berichtete dem Beirat über den Tätigkeitsbericht 2021 der Kommission für Qualitätskontrolle.

Ausblick

Die konstituierende Sitzung des dann neu gewählten Beirates wird am 2. September 2022 stattfinden.

ge/jo/bm

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