Informationsveranstaltung des Beirates der WPK am 3. Dezember 2021 und Abstimmungen im schriftlichen Verfahren
Vorstellung des neuen Leiters der APAS
Am 13. September 2021 übernahm Michael Sell die Leitung der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS). Er stellte sich im Rahmen der Informationsveranstaltung den Beiratsmitgliedern vor.
Bericht des Vorstandes der WPK
Präsident Gerhard Ziegler berichtete über die Entwicklungen seit der letzten Beiratsinformationsveranstaltung am 11. Juni 2021.
Die WPK erfüllt auch in der mittlerweile vierten Corona-Welle alle ihre Aufgaben. Gremiensitzungen werden wieder online durchgeführt. Auch die Kammerversammlung am 26. November 2021 fand online statt, bei einer beachtlichen Teilnehmerzahl von mehr als 670.
Das FISG mit seinen Auswirkungen, insbesondere den Haftungsverschärfungen, beschäftigt den Berufsstand. Dies zeigt sich anhand entsprechender Anfragen an die WPK. Für Fragen zum FISG, wie auch zu anderen Themen, steht die WPK ihren Mitgliedern gerne zur Verfügung. Auch informiert sie den Berufsstand fortlaufend zu diesem Thema über ihre Internetseite.
Zum Thema Nachwuchs berichtete Präsident Ziegler, dass sich die Zahl der Prüflinge im Wirtschaftsprüfungsexamen im Vergleich zum Vorjahr um rund 16 % erhöht hat. Die große Mehrheit hat alle Modulprüfungen erfolgreich abgeschlossen und damit das Examen bestanden. Die Fortbildungsprüfung zum Fachwirt / zur Fachwirtin Wirtschaftsprüfung (WPK) wurde Ende November 2021 zum zweiten Mal durchgeführt; die mündlichen Prüfungen stehen noch aus. Die Kandidatenzahl dürfte sich zukünftig noch erhöhen.
Die WPK war auch im Jahr 2021 im Rahmen ihrer Tätigkeit als Geldwäscheaufsichtsbehörde für den Berufsstand aktiv. Neben der jährlich wiederkehrenden anlassunabhängigen Geldwäscheaufsicht hat sich die WPK maßgeblich mit dem Legislativvorschlag der Europäischen Kommission zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und mit der FATF-Deutschlandprüfung 2020/2021 beschäftigt.
Das Kapitalanlagekonzept der WPK (Konzept zur Anlage der Deckungsvermögensmittel in ETF-Wertpapiere) zeigt Wertzuwächse. Umschichtungsbedarf besteht derzeit nicht.
Der Vorstand hat sich auch mit Fragen der Mitglieder der Gschrei- und Eschbach-Listen befasst, worüber Präsident Ziegler wie folgt berichtete:
- Den Beschluss des Beirates auf Einholung eines Rechtsgutachtens zur unterschiedlichen Belastung der Abschlussprüfer durch die Qualitätskontrolle hat der Vorstand aufgegriffen und inhaltlich weiterentwickelt. Nach ersten Überlegungen sollte eine Untersuchung beauftragt werden, wie ausgewählte EU-Mitgliedstaaten die Regelungen zur Qualitätskontrolle umgesetzt haben, um gegebenenfalls Anregungen zur Weiterentwicklung des Qualitätskontrollverfahrens in Deutschland zu erhalten. In der Folge wurde ein Vorstandsausschuss gegründet, der Gutachter identifizieren und Vorschläge zur Weiterentwicklung des Qualitätskontrollverfahrens entwickeln soll.
- Der Vorstand hat sich in seiner Sitzung am 2. Dezember 2021 unter Teilnahme aller Ausschussmitglieder jedoch dafür ausgesprochen, von der Erstellung eines Gutachtens zunächst Abstand zu nehmen und stattdessen Accountancy Europe zu bitten, dort bereits vorhandenes Datenmaterial zur Ausgestaltung der Qualitätskontrollen in den EU-Staaten zur Verfügung zu stellen. Auf dieser Basis sollen die Beratungen des Ausschusses fortgesetzt werden. Die nächste Ausschusssitzung soll im Januar 2022 stattfinden, in der dann auch Vorschläge der Ausschussmitglieder zur Weiterentwicklung des Qualitätskontrollverfahrens beraten werden sollen.
- Der Vorstand sieht den Beschluss des Beirates zur Veröffentlichung einer fortlaufend zu aktualisierenden Liste derzeit geltender ISAs auf der Internetseite der WPK mit Angaben zur Anwendung und zum Stand der Übersetzung durch das IDW als erfüllt. Die Veröffentlichung dieser Liste erfolgt auf der Internetseite der WPK an prominenter Stelle und wird halbjährlich aktualisiert. Auf Nachfrage beim IDW, wann mit der Übersetzung des ISA 315 (revised 2019) zu rechnen sei, wurde II/2022 oder III/2022 avisiert.
- Einige Beiratsmitglieder fordern unter Bezugnahme auf den durch das Handelsblatt veröffentlichten Wambach-Bericht, der Vorstand solle gegenüber der Öffentlichkeit Stellung beziehen. Der Vorstand ist hierzu der Auffassung, dass die APAS als ausschließlich zuständige Aufsichtsstelle für die Prüfung des Wirecard-Konzerns zunächst ihre Untersuchung abgeschlossen haben muss. Zur Forderung, der Vorstand solle auf Basis des Wambach-Berichts Vorschläge für eine künftige positive Fehlerkultur in der WPK einführen, wird entgegnet, dass eine solche in der WPK bereits fest verankert ist. In jedem WPK Magazin gibt es unter anderem „Praktische Fälle“ aus der Qualitätskontrolle und aus der Berufsaufsicht nebst einem Beitrag zu Haftungsthemen der VSW (Versicherergemeinschaft für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer). Daneben gibt es Berichte über die Bundesanzeigerdurchsicht und die Jahresberichte der Kommission für Qualitätskontrolle und der Berufsaufsicht.
- Das FRC in Großbritannien – vergleichbar der APAS und für Qualitätskontrolle und Berufsaufsicht und für PIEs zuständig – hat bei 30 % der geprüften Prüfungsaufträge Verbesserungsbedarf festgestellt. Ob deren Tätigkeit der deutschen Qualitätskontrolle vergleichbar ist, ist offen. Wenn man dennoch einen Vergleich anstellt, ist festzustellen, dass im Jahr 2020 in den durch die KfQK ausgewerteten QK-Berichten bei 36 % Mängel festgestellt wurden. Entsprechende Daten der APAS liegen der WPK nicht vor.
- Die Tätigkeitsberichte der KfQK machen keine Angaben zum Umfang der Auftragsauswahl bei teilnehmenden Praxen, da solche Angaben für den Tätigkeitsbericht weder ausdrücklich im Gesetz oder der Satzung für Qualitätskontrolle vorgesehen noch als entscheidungsrelevant erachtet wurden. Nach einer Erörterung dazu in der Beiratsinformationsveranstaltung am 4. Dezember 2020 wurden inzwischen Daten bei den 20 umsatzstärksten, gemischten WPG erhoben und der Beirat darüber im November 2021 informiert.
- Von jeweils allen verantwortlichen WP/vBP liegt der Abdeckungsgrad in Bezug auf die vorrangig Verantwortlichen zwischen 9,5 und 41,3 % und bei Berücksichtigung sämtlicher Verantwortlicher – inklusive Mitunterzeichner – zwischen 36,4 und 56,9 %. Die Abfrage erfolgte erst jetzt, da die ersten Qualitätskontrollen nach APAReG bei den entsprechenden Praxen erst im Jahr 2020 durchgeführt und 2021 ausgewertet wurden. Allein quantitative Angaben sind aus Sicht der KfQK nicht aussagekräftig. Der Fokus liegt bei anderen Kriterien und soll beibehalten werden. Allerdings wurde auch eine niedrig erscheinende Auftragsauswahl schon in der Vergangenheit von ihr aufgegriffen und hinterfragt.
- Soweit eine Klassifizierung der (Prüfer-)Praxen nach Anzahl der gesetzlichen Prüfungen mit Darstellung des jeweils gezogenen beziehungsweise vorgeschriebenen durchschnittlichen Auftragsumfangs im Tätigkeitsbericht der KfQK sowie eine Offenlegung der Auftragsdurchsichten bei den einzelnen WP-Praxen nach der vorstehenden Größenklassifizierung angeregt wurde, hat der Vorstand vorgeschlagen, die Punkte im Ausschuss „Weiterentwicklung Qualitätskontrolle“ weiter zu beraten.
Der digitale Service für die Mitglieder wird immer weiterentwickelt und ihren Bedürfnissen angepasst. Viele Daten können die Mitglieder selbst online pflegen. Seit Herbst 2021 ist nun auch der Online-Antrag auf Wiederbestellung möglich. Der Digitalisierungskompass (WPK)® wurde bereits im Sommer durch einen Digitalisierungs-Check-up erweitert.
Gerhard Ziegler unterrichtete über einen Erfolg der Öffentlichkeitsarbeit der WPK, die bei einem Pressestellentest den Sieg für sich verbuchen konnte.
Wirtschaftsplan 2022 der WPK
Der vom Vorstand aufgestellte, vom Haushaltsausschuss erörterte und analysierte Wirtschaftsplan für das Jahr 2022 wurde vorgestellt.
Er wurde im schriftlichen Verfahren beschlossen.
Änderungen der Berufssatzung für WP/vBP
Der Ausschuss Berufsrecht der WPK hat Vorschläge für Änderungen der Berufssatzung WP/vBP erarbeitet, die dem Beirat zur Information und ersten Beratung vorlagen. Der Änderungsbedarf ergibt sich aus Änderungen deutschen Gesetzesrechts. Wegen noch ausstehender Verfahrensschritte ist eine Beschlussfassung durch den Beirat für Juni 2022 vorgesehen.
Neufassung § 5 Satzung der WPK – virtuelle Sitzungsformate
Die Pandemie hat unter anderem die Frage nach ergänzenden Formaten zur Beiratssitzung aufgeworfen. Hierüber wurde sich in der Beiratsinformationsveranstaltung am 11. Juni 2021 ausgetauscht. Die Berücksichtigung eines virtuellen Sitzungsformats findet sich in einer Neufassung von § 5 Satzung der WPK wieder.
Die Beiratsmitglieder konnten sich im schriftlichen Verfahren nicht auf die Neufassung verständigen.
Wahlordnung der WPK
Der Beirat hat sich zuletzt mit einem von Tobias Lahl eingebrachten und von Prof. Dr. Hans-Jürgen Graf von Stuhr weiterentwickelten Antrag befasst, neben der alphabetischen Reihung der Kandidaten auf dem Stimmzettel auch eine Reihung durch den Listenführer zuzulassen. Der Vorstand hat den Vorschlag aufgegriffen, wiederholt beraten und den fachlichen Rat eines Rechtsanwalts eingeholt. Im Ergebnis hat sich der Vorstand mehrheitlich dafür ausgesprochen, dem Beirat von einer Änderung der Wahlordnung und einer Anhörung der Mitglieder hierzu abzuraten. Rechtssicher ist es, bei der aktuellen Wahl zum Beirat, deren Vorbereitungen bereits laufen, das derzeitige Verfahren beizubehalten.
Der Beiratsvorsitzer holte im Rahmen der Informationsveranstaltung ein Stimmungsbild der Beiratsmitglieder im Hinblick auf die Durchführung einer Anhörung der Mitglieder zu einer entsprechenden Änderung der Wahlordnung ein, in deren Ergebnis sich die deutliche Mehrheit der Beiratsmitglieder gegen eine solche ausgesprochen hat.
Neuberufung der Aufgaben- und der Widerspruchskommission zum 1. Januar 2022
Die Amtszeit der Mitglieder in der Aufgaben- und der Widerspruchskommission (AWK) – mit Ausnahme der Vorsitzenden (Regierungsdirektorin Dorothea Werk-Dorenkamp) endet am 31. Dezember 2021 und macht daher eine Neuberufung der Mitglieder der AWK zum 1. Januar 2022 erforderlich. Der Vorstand hat dem Beirat Personen zur Neuberufung vorgeschlagen.
Der Beirat hat dem Vorschlag im schriftlichen Verfahren zugestimmt.
Nachberufung von Mitgliedern der Prüfungskommissionen für das Wirtschaftsprüfungsexamen und für die Eignungsprüfung als WP
Da die Zahl der Examenskandidatinnen und -kandidaten weiter ansteigt und sich die Gewinnung von Prüferinnen und Prüfern für die Übernahme konkreter Aufgaben in den schriftlichen und vor allem in den mündlichen Prüfungen zunehmend schwieriger gestaltet, ist die Nachberufung weiterer Mitglieder der Prüfungskommissionen erforderlich. Der Vorstand hat dem Beirat eine Liste von Personen zur Nachberufung vorgeschlagen.
Der Beirat hat dem Vorschlag im schriftlichen Verfahren zugestimmt.
Nachbesetzung der Kommission für Qualitätskontrolle
Die Tätigkeit von Angelika Kraus in der KfQK endete zum 30. September 2021. Der Vorstand hat Dr. Thomas Claudio Schmid, Berlin, zur Nachwahl vorgeschlagen.
Er wurde vom Beirat im schriftlichen Verfahren für den Rest der Amtszeit der Kommission für Qualitätskontrolle nachgewählt.
Ausblick 2022
Als Termin für die nächste Sitzung des Beirates ist der 3. Juni 2022 vorgesehen. Es wird sich um die letzte Sitzung des Beirates der aktuellen Amtsperiode handeln, da am 5. Juli 2021 Wahltag zu einem neuen Beirat ist.
Die konstituierende Sitzung des dann neu gewählten Beirats soll am 2. September 2022 erfolgen. Die erste reguläre Sitzung des neuen Beirats könnte dann am 2. Dezember 2022 stattfinden.