Aus dem Berufsstand wurde gefragt, ob es zutrifft, dass zunehmend weniger WP/vBP durch das Qualitätskontrollverfahren erfasst werden. Zudem habe sich die Anzahl der zur Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen befugten Praxen in den letzten Jahren stetig verringert. Hiervon seien hauptsächlich WP/vBP-Einzelpraxen und kleine Berufsgesellschaften betroffen.
bi/lm