Qualitätskontrolle
20. Januar 2021

Durchführung von Qualitätskontrollen in der aktuellen Corona-Lage

Aufgrund der anhaltenden Corona-Lage kann ich eine zeitnah angeordnete Qualitätskontrolle nicht fristgerecht durchführen. Besteht die Möglichkeit einer Fristverlängerung zur Abgabe des Qualitätskontrollberichtes?

Die Kommission für Qualitätskontrolle unterstützt den Berufsstand angesichts der anhaltenden Lage in der Corona-Krise angemessen und toleriert Fristüberschreitungen von bis zu maximal drei Monaten, obwohl die WPO keine Fristverlängerung für die Durchführung einer Qualitätskontrolle vorsieht.

Voraussetzung ist allerdings, dass die Praxen nachvollziehbar darlegen, dass die Verzögerung coronabedingt ist. Das ist nur der Fall, wenn die zu prüfende Praxis zuvor die Durchführung der Qualitätskontrolle gewissenhaft geplant hat. Dies kommt zum Beispiel dadurch zum Ausdruck, dass ein Prüfer für Qualitätskontrolle so vorgeschlagen wurde, dass die Qualitätskontrolle innerhalb der angeordneten Frist hätte durchgeführt werden können.

Die Kommission für Qualitätskontrolle empfiehlt Praxen, deren Qualitätskontrolle zeitnah abzuschließen ist, und die aufgrund der aktuellen Lage die Qualitätskontrolle nicht fristgerecht durchführen können, sich an die WPK zu wenden. Bitte stimmen Sie sich zuvor mit Ihrem Prüfer für Qualitätskontrolle ab.

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