Bin ich als bei einem genossenschaftlichen Prüfungsverband beschäftigter WP zur Einhaltung der geldwäscherechtlichen Pflichten, insbesondere zur Abgabe einer Unstimmigkeitsmeldung nach § 23a GwG, verpflichtet oder treffen die Pflichten des Geldwäschegesetzes den genossenschaftlichen Prüfungsverband selbst?
bt