Am 9. März 2012 hatte sich der Beirat der WPK für eine Änderung der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer dahingehend ausgesprochen, dass der derzeitige § 24b BS WP/vBP (Auftragsabwicklung) um einen neuen Absatz 1 ergänzt werden soll. In diesem neuen Absatz 1 soll dem Grundsatz der „skalierten Prüfungsdurchführung“ Rechnung getragen werden. Die derzeitigen Absätze 1 bis 4 des § 24b BS WP/vBP sollen inhaltlich unverändert zu den neuen Absätzen 2 bis 5 werden.
Hierüber war in „Neu auf WPK.de“ vom 23. März 2012 informiert sowie um etwaige Stellungnahmen gebeten worden. Zugleich war die APAK um Stellungnahme gebeten (§ 66a Abs. 1 Satz 2 WPO) sowie die Arbeitsgemeinschaft für das wirtschaftliche Prüfungswesen angehört worden (§ § 57 Abs. 3 Satz 1 WPO). Weder die APAK noch die Arbeitsgemeinschaft für das wirtschaftliche Prüfungswesen haben gegen die vorgesehene Berufssatzungsänderung Bedenken erhoben. Auch aus dem Berufsstand einschließlich der Berufsverbände waren die Reaktionen durchgängig positiv.
In seiner Sitzung am 6. Juli 2012 hat der Beirat daraufhin folgende Satzungsänderung beschlossen:
§ 24b wird wie folgt geändert:
- Dem Absatz 1 wird folgender Absatz vorangestellt:
„(1) WP/vBP haben für eine den ‚Verhältnissen des zu prüfenden Unternehmens entsprechende Prüfungsdurchführung Sorge zu tragen. Dabei hat der WP/vBP Art, Umfang und Dokumentation der Prüfungsdurchführung im Rahmen seiner Eigenverantwortlichkeit nach pflichtgemäßem Ermessen in Abhängigkeit von Größe, Komplexität und Risiko des Prüfungsmandats zu bestimmen.“
- Die bisherigen Absätze 1 bis 4 werden die Absätze 1 bis 5.
Die Satzungsänderung tritt drei Monate nach Übermittlung an das BMWi in Kraft, soweit das Ministerium diese nicht aufhebt. Da die Satzungsänderung dem BMWi am 9. Juli 2012 zugeleitet wurde und dort voraussichtlich am 10. Juli 2012 eingegangen sein wird, wird die Änderung voraussichtlich am 11. Oktober 2012 In Kraft treten.
Erläuterungstext zu § 24b Abs. 1 BS WP/vBP – neu (PDF 24KB) |