Qualitätskontrolle

Die Wirtschaftsprüferkammer betreibt ein System der Qualitätskontrolle. Es soll sicherstellen, dass die Qualitätssicherungssysteme der Praxen einer regelmäßigen, präventiven Kontrolle unterliegen. Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften müssen, sofern sie gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen nach § 316 HGB durchführen, ihre Praxis mindestens alle sechs Jahre durch einen unabhängigen Prüfer für Qualitätskontrolle prüfen lassen. Soweit erstmals gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen nach § 316 HGB durchgeführt werden, muss die Praxis spätestens drei Jahre nach Beginn der ersten Abschlussprüfung eine Qualitätskontrolle durchführen lassen. Die Eintragung der Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer und ein entsprechender Auszug aus dem Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer sind Voraussetzung für eine wirksame Bestellung als gesetzlicher Abschlussprüfer.

Gegenstand der Qualitätskontrolle ist die Beurteilung der Angemessenheit und Wirksamkeit des in einer Praxis eingerichteten Qualitätssicherungssystems, insbesondere der Einhaltung der einschlägigen Berufsausübungsregelungen (WPO, Berufssatzung WP/vBP und fachliche Regeln), der Unabhängigkeitsanforderungen, der Qualität und Quantität der eingesetzten Ressourcen sowie der berechneten Vergütung.

Innerhalb der WPK ist die Kommission für Qualitätskontrolle für das System der Qualitätskontrolle zuständig.

Der Kommission für Qualitätskontrolle obliegt insbesondere die

  • Anordnung der Qualitätskontrollen nach einer Risikoanalyse
  • Entscheidung über die Vorschläge der zu prüfenden Praxen für die Beauftragung eines Prüfers für Qualitätskontrolle
  • Entgegennahme und Auswertung der Qualitätskontrollberichte
  • Entscheidung über Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln und über die Löschung der Eintragung als gesetzlicher Abschlussprüfer
  • Registrierung der Prüfer für Qualitätskontrolle sowie Entscheidungen über die Rücknahme oder den Widerruf der Registrierung als Prüfer für Qualitätskontrolle
  • Aufsicht über die Prüfer für Qualitätskontrolle sowie
  • Entscheidung über Widersprüche im Zusammenhang mit der Qualitätskontrolle.

Die Kommission für Qualitätskontrolle erstattet jährlich Bericht über ihre Tätigkeit.

Das System der Qualitätskontrolle unterliegt der öffentlichen fachbezogenen Aufsicht durch die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Ihr steht das Letztentscheidungsrecht über Entscheidungen der Kommission für Qualitätskontrolle zu.