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EU-Kommission:
Regelungsvorschläge zur Abschlussprüfung

Am 27. März 2012 hat der Rechtsausschuss JURI des Europäischen Parlaments eine öffentliche Anhörung zu den Regelungsvorschlägen der EU-Kommission zur Abschlussprüfung vom 30. November 2011 durchgeführt. Die Aufzeichnung der Anhörung ist abrufbar unter:

http://www.europarl.europa.eu/committees/de/JURI/home.html

Der Bundesrat hat die Regelungsvorschläge der EU-Kommission zur Abschlussprüfung beraten und dazu am 2. März 2012 einen Beschluss veröffentlicht (BR-Drs. 800/11(Beschluss) (2) Grundsdrs. 800/11 und 801/11).

Hervorzuheben sind insbesondere folgende Punkte:

  • Gegen eine gesonderte Verordnung für Prüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse bestehen offenbar keine Bedenken.
  • Eine strengere Regulierung sollte auf Unternehmen beschränkt werden, die den Kapitalmarkt in Anspruch nehmen und daher die Definition der „Unternehmen von öffentlichem Interesse“ auf kapitalmarktorientierte Unternehmen beschränkt werden.
  • Eine Zentralisierung der Aufsicht über Abschlussprüfer in Form nur einer zuständigen Behörde pro Mitgliedstaat wird angesichts der langjährig bewährten Aufsichtsstrukturen, die den gegenwärtig geltenden Vorgaben des Artikels 32 der Abschlussprüferrichtlinie entsprechen, abgelehnt.
  • Eine Liberalisierung der Beteiligungsvorschriften für Prüfungsgesellschaften wird abgelehnt.
  • Die Einbeziehung freiwilliger Abschlussprüfungen in die Abschlussprüferrichtlinie wird abgelehnt.
  • Die Einführung einer externen Rotationspflicht für Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände sowie der genossenschaftlichen Prüfungsverbände wird abgelehnt; im Übrigen bezieht der Bundesrat hierzu keine eindeutige Position.
  • Eine Deckelung des Umfangs prüfungsverwandter Leistungen auf 10 % des Prüfungshonorars wird abgelehnt.

Beschluss des Bundesrates vom 2. März 2012 – Drucksache 800/11(Beschluss) (2) Grundsdrs. 800/11 und 801/11 (PDF 121KB)

Die Wirtschaftsprüferkammer hat zu den Regelungsvorschlägen der EU-Kommission zur Abschlussprüfung am 27. Januar 2012 Stellung genommen. Der Wortlaut steht nachfolgend zur Verfügung:

Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer zu den Regelungsvorschlägen der EU-Kommission zur Abschlussprüfung (PDF 131KB)
Presseinformation der Wirtschaftsprüferkammer (PDF 22KB)

Die Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) hat zu den Regelungsvorschlägen der EU-Kommission zur Abschlussprüfung Stellung genommen. In ihrer Presseinformation vom
23. Januar 2012 begrüßt die APAK die Vorschläge, soweit sie der Verbesserung der Qualität und Unabhängigkeit der Abschlussprüfung dienen. Diverse Vorschläge beurteilt die APAK aber auch kritisch.

So besteht aus Sicht der APAK kein Bedarf zu einer grundlegenden Änderung der Regelungen zur öffentlichen Aufsicht gegenüber der geltenden Abschlussprüferrichtlinie. Ausreichen würden ergänzende Bestimmungen zur operativen Verantwortung und Ausgestaltung der öffentlichen Aufsicht über Abschlussprüfer kapitalmarktorientierter Unternehmen.

Ein Verbot der Erbringung bestimmter „prüfungsfremder Leistungen“ durch den Abschlussprüfer für das geprüfte Unternehmen wird dagegen begrüßt. Unverhältnismäßig ist aus Sicht der APAK aber der Vorschlag, ab einer bestimmten Umsatzgröße „reine Prüfungsgesellschaften“ vorzuschreiben.

Die Einführung einer externen Rotation wird ebenfalls begrüßt. Die maximale Laufzeit eines Prüfungsmandates sollte jedoch im Regelfall auf zehn Jahre verlängert werden.

Abschlussprüfer der Unternehmen von öffentlichem Interesse sollten ausschließlich einem vom Berufsstand unabhängig organisierten Inspektionsverfahren unterliegen. Von zusätzlichen Qualitätskontrollverfahren könnten sie ausgenommen werden.

Der Wortlaut der Stellungnahme ist auf der Internetseite der APAK veröffentlicht.

Am 30. November 2011 hat die EU-Kommission die ursprünglich bereits für den 23. November 2011 erwarteten Vorschläge zur Modifizierung der Rahmenbedingungen für die Abschlussprüfung beschlossen. Der Kommissionssitzung waren Presseberichten zufolge Auseinandersetzungen unter den Kommissaren zu einzelnen der von für den Binnenmarkt zuständigen Kommissar Michel Barnier vorgelegten Vorschläge vorausgegangen.

Die Vorschläge sind in zwei Dokumenten enthalten, die bei ihrer Umsetzung unterschiedliche Rechtsfolgen auslösen. Für den Bereich der Abschlussprüfer von Unternehmen im öffentlichen Interesse liegt ein in sich geschlossenes Regelungswerk in Form eines Verordnungsvorschlags vor. EU-Verordnungen werden in den Mitgliedstaaten zu unmittelbar geltendem Recht. Im Übrigen wird eine Modifizierung der derzeitigen sogenannten Abschlussprüferrichtlinie (2006/43/EG) vorgeschlagen, die in Deutschland (vorgreifend) mit dem Abschlussprüferaufsichtsgesetz 2005, dem Berufsaufsichtsreformgesetz 2007 sowie dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz 2009 umgesetzt worden ist. Auch eine geänderte Richtlinie müsste zunächst in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden, um Rechtswirkungen entfalten zu können.

Die Vorschläge der EU-Kommission für eine

  • Verordnung zur Erhöhung der Qualität von Abschlussprüfungen für Unternehmen von öffentlichem Interesse

sowie für eine

  • Richtlinie zur Verbesserung des Binnenmarkts für gesetzliche Abschlussprüfungen

stehen zusammen mit einem Papier zu häufig gestellten Fragen (nur englischsprachig) auf der Internetseite der EU-Kommission zur Verfügung.

Die Wirtschaftsprüferkammer hat die Vorschläge zur Modifizierung der Abschlussprüferrichtlinie in deren derzeitigen Wortlaut eingearbeitet und stellt diesen Text nachfolgend in zwei Versionen (mit und ohne Hervorhebung der geänderten Passagen) zur Verfügung.

Abschlussprüferrichtlinie mit eingearbeitetem Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Abschlussprüferrichtlinie – Änderungsmodus (gefertigt durch die WPK) (PDF 165KB)
Abschlussprüferrichtlinie mit eingearbeitetem Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Abschlussprüferrichtlinie – Lesefassung (gefertigt durch die WPK) (PDF 124KB)

Begleitend hat die EU-Kommission eine Presseinformation veröffentlicht, in der unter anderem Kernpunkte vorgestellt werden:

„Kernpunkte des Vorschlags:

  • Die Vorschläge für die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse wie Banken, Versicherungsunternehmen und börsennotierten Gesellschaften sollen die Unabhängigkeit der Prüfer stärken und den Markt für Abschlussprüfungen dynamischer machen. Die wichtigsten Maßnahmen sind:
  • Obligatorische Rotation der Prüfungsgesellschaften: Die Prüfungsgesellschaften werden (mit einigen Ausnahmen) nach einer Beschäftigungszeit von maximal sechs Jahren rotieren müssen. Danach soll eine Karenzzeit von vier Jahren gelten, ehe die Prüfungsgesellschaft wieder beim gleichen Mandanten tätig werden darf. Der Zeitraum, nach dessen Ablauf ein Wechsel erfolgen muss, kann auf neun Jahre erhöht werden, wenn gemeinsame Abschlussprüfungen durchgeführt werden, d. h. wenn das geprüfte Unternehmen für seine Abschlussprüfung mehr als eine Prüfungsgesellschaft bestellt, um die Qualität der Abschlussprüfung durch Anwendung des „Vier-Augen-Prinzips“ potenziell zu erhöhen. Gemeinsame Abschlussprüfungen werden nicht verbindlich vorgeschrieben, damit aber gefördert.
  • Obligatorische Ausschreibung: Unternehmen von öffentlichem Interesse sollen bei der Auswahl eines neuen Abschlussprüfers zu einem offenen und transparenten Ausschreibungsverfahren verpflichtet werden. Der Prüfungsausschuss (des geprüften Unternehmens) sollte eng in das Auswahlverfahren einbezogen sein.
  • Prüfungsfremde Leistungen: Prüfungsgesellschaften dürfen für ihre Mandanten keine prüfungsfremden Leistungen erbringen. Zudem müssen große Prüfungsgesellschaften ihre Prüfungstätigkeiten von den prüfungsfremden Leistungen trennen, um jede Gefahr von Interessenkonflikten auszuschließen.
  • Europäische Beaufsichtigung des Prüfungsgewerbes: Angesichts des globalen Umfelds von Abschlussprüfungen sollte bei der Beaufsichtigung von Prüfungsnetzen sowohl auf europäischer als auch auf internationaler Ebene Koordinierung und Zusammenarbeit gewährleistet sein. Deshalb schlägt die Kommission eine Koordinierung der Prüferaufsicht im Rahmen der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtbehörde (ESMA) vor.
  • Ausübung des Berufs des Abschlussprüfers in ganz Europa: Die Kommission plant die Schaffung eines Binnenmarkts für Abschlussprüfungen mittels Einführung eines Europäischen Passes für Prüfungsgesellschaften und schlägt deshalb vor, dass Prüfungsgesellschaften ihre Leistungen in der gesamten EU anbieten dürfen und sämtliche Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften bei ihren Abschlussprüfungen die internationalen Prüfungsstandards einhalten müssen.
  • Weniger Bürokratie für kleinere Prüfungsgesellschaften: KMU sollen die Standards dem Vorschlag zufolge nach Maßgabe ihrer Größe anwenden können.“

In dem Papier zu den häufig gestellten Fragen werden die Vorschläge unter Punkt I. 4. noch etwas detaillierter dargestellt.

Die EU-Kommission besitzt zwar das Initiativrecht zur Einleitung gesetzgeberischer Maßnahmen auf EU-Ebene. Sowohl der Verordnungsvorschlag als auch der Vorschlag zur Modifizierung der Abschlussprüferrichtlinie müssen allerdings vom EU-Parlament sowie vom Rat der Europäischen Union gebilligt werden. Ob und wann dieser Prozess abgeschlossen sein wird, ist derzeit noch nicht absehbar und hängt davon ab, inwieweit die Kommissionsvorschläge im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahrens noch in Frage gestellt werden. Je nach Beratungsverlauf ist von einer (gegebenenfalls modifizierten) Verabschiedung innerhalb von wenigen Monaten bis zu zwei Jahren zu rechnen.

WPK wird ihre Stellungnahme vom 8. Dezember 2010 überarbeiten

Die Wirtschaftsprüferkammer fertigt eine Analyse der einzelnen Änderungsvorschläge. Die von der Wirtschaftsprüferkammer in ihrer Stellungnahme vom 8. Dezember 2010 zum Grünbuch der EU-Kommission vertretenen Positionen werden zurzeit in den Kammergremien noch einmal diskutiert. Begleitend werden mit Vertretern von Berufsgesellschaften unterschiedlicher Größe zu diesem Thema Gespräche geführt, deren Ergebnisse in die Meinungsbildung der Wirtschaftsprüferkammer einfließen. Nach Abschluss der Analyse wird sich die Wirtschaftsprüferkammer mit ihrer Positionierung an die Öffentlichkeit und die Presse wenden.

EU-Kommission:
Grünbuch – Weiteres Vorgehen im Bereich der Abschlussprüfung: Lehren aus der Krise

Zu den Ergebnissen der Konsultation und zu möglichen Schlussfolgerungen hat die EU-Kommission am 10. Februar 2011 in Brüssel eine sogenannte High Level-Konferenz durchgeführt.

Archiv des Livestreams der High Level-Konferenz in Brüssel vom 10. Februar 2011

Die EU-Kommission hat am 6. Februar 2011 auf ihrer Internetseite alle zum Grünbuch zur Abschlussprüfung abgegebenen Stellungnahmen sowie deren Auswertung (Summary of Responses) veröffentlicht. Von den insgesamt 688 Stellungnahmen stammen 291 aus Deutschland.

Abgegebene Stellungnahmen
Summary of Responses

Die Wirtschaftsprüferkammer hat am 8. Dezember 2010 zu dem Grünbuch Stellung genommen und Vorschläge zur Steigerung der Aussagekraft von Rechnungslegung und Abschlussprüfung vorgelegt:

Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer (PDF 128KB)
Presseinformation der Wirtschaftsprüferkammer (PDF 28KB)

Statement by the Wirtschaftsprüferkammer (PDF 123KB)

Die EU-Kommission hat am 13. Oktober 2010 das Grünbuch „Weiteres Vorgehen im Bereich der Abschlussprüfung: Lehren aus der Krise“ veröffentlicht. Mit einem breiten Ansatz greifen das Grünbuch und die damit verbundene Konsultation zahlreiche Themenbereiche auf, die das berufliche Umfeld des Abschlussprüfers sowie die inhaltliche Ausgestaltung der Abschlussprüfung betreffen:

Grünbuch der EU-Kommission (PDF 106KB)