Am 30. November 2011 hat die EU-Kommission die ursprünglich bereits für den 23. November 2011 erwarteten Vorschläge zur Modifizierung der Rahmenbedingungen für die Abschlussprüfung beschlossen. Der Kommissionssitzung waren Presseberichten zufolge Auseinandersetzungen unter den Kommissaren zu einzelnen der von für den Binnenmarkt zuständigen Kommissar Michel Barnier vorgelegten Vorschläge vorausgegangen.
Die Vorschläge sind in zwei Dokumenten enthalten, die bei ihrer Umsetzung unterschiedliche Rechtsfolgen auslösen. Für den Bereich der Abschlussprüfer von Unternehmen im öffentlichen Interesse liegt ein in sich geschlossenes Regelungswerk in Form eines Verordnungsvorschlags vor. EU-Verordnungen werden in den Mitgliedstaaten zu unmittelbar geltendem Recht. Im Übrigen wird eine Modifizierung der derzeitigen sogenannten Abschlussprüferrichtlinie (2006/43/EG) vorgeschlagen, die in Deutschland (vorgreifend) mit dem Abschlussprüferaufsichtsgesetz 2005, dem Berufsaufsichtsreformgesetz 2007 sowie dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz 2009 umgesetzt worden ist. Auch eine geänderte Richtlinie müsste zunächst in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden, um Rechtswirkungen entfalten zu können.
Die Vorschläge der EU-Kommission für eine
- Verordnung zur Erhöhung der Qualität von Abschlussprüfungen für Unternehmen von öffentlichem Interesse
sowie für eine
- Richtlinie zur Verbesserung des Binnenmarkts für gesetzliche Abschlussprüfungen
stehen zusammen mit einem Papier zu häufig gestellten Fragen (nur englischsprachig) auf der Internetseite der EU-Kommission zur Verfügung.
Die Wirtschaftsprüferkammer hat die Vorschläge zur Modifizierung der Abschlussprüferrichtlinie in deren derzeitigen Wortlaut eingearbeitet und stellt diesen Text nachfolgend in zwei Versionen (mit und ohne Hervorhebung der geänderten Passagen) zur Verfügung.
Abschlussprüferrichtlinie mit eingearbeitetem Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Abschlussprüferrichtlinie – Änderungsmodus (gefertigt durch die WPK) (PDF 165KB)
Abschlussprüferrichtlinie mit eingearbeitetem Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Abschlussprüferrichtlinie – Lesefassung (gefertigt durch die WPK) (PDF 124KB)
Begleitend hat die EU-Kommission eine Presseinformation veröffentlicht, in der unter anderem Kernpunkte vorgestellt werden:
„Kernpunkte des Vorschlags:
- Die Vorschläge für die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse wie Banken, Versicherungsunternehmen und börsennotierten Gesellschaften sollen die Unabhängigkeit der Prüfer stärken und den Markt für Abschlussprüfungen dynamischer machen. Die wichtigsten Maßnahmen sind:
- Obligatorische Rotation der Prüfungsgesellschaften: Die Prüfungsgesellschaften werden (mit einigen Ausnahmen) nach einer Beschäftigungszeit von maximal sechs Jahren rotieren müssen. Danach soll eine Karenzzeit von vier Jahren gelten, ehe die Prüfungsgesellschaft wieder beim gleichen Mandanten tätig werden darf. Der Zeitraum, nach dessen Ablauf ein Wechsel erfolgen muss, kann auf neun Jahre erhöht werden, wenn gemeinsame Abschlussprüfungen durchgeführt werden, d. h. wenn das geprüfte Unternehmen für seine Abschlussprüfung mehr als eine Prüfungsgesellschaft bestellt, um die Qualität der Abschlussprüfung durch Anwendung des „Vier-Augen-Prinzips“ potenziell zu erhöhen. Gemeinsame Abschlussprüfungen werden nicht verbindlich vorgeschrieben, damit aber gefördert.
- Obligatorische Ausschreibung: Unternehmen von öffentlichem Interesse sollen bei der Auswahl eines neuen Abschlussprüfers zu einem offenen und transparenten Ausschreibungsverfahren verpflichtet werden. Der Prüfungsausschuss (des geprüften Unternehmens) sollte eng in das Auswahlverfahren einbezogen sein.
- Prüfungsfremde Leistungen: Prüfungsgesellschaften dürfen für ihre Mandanten keine prüfungsfremden Leistungen erbringen. Zudem müssen große Prüfungsgesellschaften ihre Prüfungstätigkeiten von den prüfungsfremden Leistungen trennen, um jede Gefahr von Interessenkonflikten auszuschließen.
- Europäische Beaufsichtigung des Prüfungsgewerbes: Angesichts des globalen Umfelds von Abschlussprüfungen sollte bei der Beaufsichtigung von Prüfungsnetzen sowohl auf europäischer als auch auf internationaler Ebene Koordinierung und Zusammenarbeit gewährleistet sein. Deshalb schlägt die Kommission eine Koordinierung der Prüferaufsicht im Rahmen der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtbehörde (ESMA) vor.
- Ausübung des Berufs des Abschlussprüfers in ganz Europa: Die Kommission plant die Schaffung eines Binnenmarkts für Abschlussprüfungen mittels Einführung eines Europäischen Passes für Prüfungsgesellschaften und schlägt deshalb vor, dass Prüfungsgesellschaften ihre Leistungen in der gesamten EU anbieten dürfen und sämtliche Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften bei ihren Abschlussprüfungen die internationalen Prüfungsstandards einhalten müssen.
- Weniger Bürokratie für kleinere Prüfungsgesellschaften: KMU sollen die Standards dem Vorschlag zufolge nach Maßgabe ihrer Größe anwenden können.“
In dem Papier zu den häufig gestellten Fragen werden die Vorschläge unter Punkt I. 4. noch etwas detaillierter dargestellt.
Die EU-Kommission besitzt zwar das Initiativrecht zur Einleitung gesetzgeberischer Maßnahmen auf EU-Ebene. Sowohl der Verordnungsvorschlag als auch der Vorschlag zur Modifizierung der Abschlussprüferrichtlinie müssen allerdings vom EU-Parlament sowie vom Rat der Europäischen Union gebilligt werden. Ob und wann dieser Prozess abgeschlossen sein wird, ist derzeit noch nicht absehbar und hängt davon ab, inwieweit die Kommissionsvorschläge im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahrens noch in Frage gestellt werden. Je nach Beratungsverlauf ist von einer (gegebenenfalls modifizierten) Verabschiedung innerhalb von wenigen Monaten bis zu zwei Jahren zu rechnen.
WPK wird ihre Stellungnahme vom 8. Dezember 2010 überarbeiten
Die Wirtschaftsprüferkammer fertigt eine Analyse der einzelnen Änderungsvorschläge. Die von der Wirtschaftsprüferkammer in ihrer Stellungnahme vom 8. Dezember 2010 zum Grünbuch der EU-Kommission vertretenen Positionen werden zurzeit in den Kammergremien noch einmal diskutiert. Begleitend werden mit Vertretern von Berufsgesellschaften unterschiedlicher Größe zu diesem Thema Gespräche geführt, deren Ergebnisse in die Meinungsbildung der Wirtschaftsprüferkammer einfließen. Nach Abschluss der Analyse wird sich die Wirtschaftsprüferkammer mit ihrer Positionierung an die Öffentlichkeit und die Presse wenden. |