Stellungnahme

Technischer Durchführungsstandard der AMLA zum Format von Verdachtsmeldungen und zur Übermittlung von Transaktionsaufzeichnungen

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Die EU-Anti-Geldwäschebehörde (Anti-Money Laundering Authority – AMLA) konsultiert noch bis zum 20. September 2026 zu dem Entwurf eines technischen Durchführungsstandards (ITS) zum Format von Verdachtsmeldungen und zur Übermittlung von Transaktionsaufzeichnungen. Der ITS legt das für Verdachtsmeldungen und für die Übermittlung von Transaktionsaufzeichnungen zu verwendende Format sowie die zu übermittelnden Datenpunkte fest.

Die WPK spricht sich in ihrer Stellungnahme vom 7. September 2026 insbesondere dafür aus, dass bei der Abgabe von Verdachtsmeldungen durch WP/vBP keine Datenpunkte verpflichtend vorgesehen werden, zu denen WP/vBP in der Regel keine Angaben machen können. Dies betrifft vor allem Datenpunkte zu „Konten“ und „Transaktionen“. Sofern Datenpunkte hierzu verpflichtend wären, könnten Verdachtsmeldungen an die Financial Intelligence Unit gegebenenfalls nicht übermittelt werden. Die WPK nutzt die Konsultation, um auf diesen Umstand aufmerksam zu machen.

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