Digitale Identitätengesetz
Das Bundesregierung hat den Entwurf eines Digitale Identitätengesetzes beschlossen. Das Gesetz dient der Durchführung der unionsrechtlichen Vorschriften über die Europäische Brieftasche (EUDI-Wallet). Die EUDI-Wallet ist ein elektronisches Identifizierungsmittel, das seinen Nutzern ermöglichen soll, Personenidentifizierungsdaten sowie Bescheinigungen zur Authentifizierung von Merkmalen, Rechten oder Erlaubnissen, die in elektronischer Form vorliegen (elektronische Attributsbescheinigungen), sicher zu speichern, zu verwalten und zu validieren.
Trennung von beruflicher und privater Sphäre
Die WPK hat in ihrer Stellungnahme vom 3. August 2026 gegenüber den Ausschüssen des Deutschen Bundestages angeregt, es WP/vBP in eigener Praxis zu ermöglichen, in der EUDI-Wallet ihre berufliche und private Sphäre zu trennen. Der Regierungsentwurf sieht lediglich die Möglichkeit vor, die private digitale Identität für berufliche Zwecke zu verwenden. Dies ist aus Sicht der WPK unzumutbar, insbesondere perspektivisch, wenn die Möglichkeiten der EUDI-Wallet weit über die Identifizierung und Attributsbescheinigungen hinausgehen werden.
Des Weiteren hat die WPK angeregt, dass in der EUDI-Wallet auch rechtsgeschäftliche Vertretungsbefugnisse abgebildet sein sollen. Als authentische Quellen hierfür sollten nach Ansicht der WPK die Vollmachtdatenbanken definiert werden.