Die EU-Anti-Geldwäschebehörde (Anti-Money Laundering Authority – AMLA) konsultiert noch bis zum 20. September 2026 zu dem Entwurf eines technischen Durchführungsstandards (ITS) zum Format von…
Am 31. Mai 2024 hat die WPK gegenüber dem International Auditing and Assurance Board (IAASB) zum Entwurf des geänderten ISA 240 Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers bei dolosen Handlungen (Proposed International Standard on Auditing 240 (Revised): The Auditor’s Responsibilities Relating to Fraud in an Audit of Financial Statements) Stellung genommen.
Grundsätzlich begrüßt die WPK den Entwurf, da damit der unverändert hohen Bedeutung von dolosen Handlungen in der Unternehmensberichterstattung und der Prüfung entsprochen wird.
Kritisch äußert sich die WPK insbesondere zu folgenden Sachverhalten: