Die Bundesregierung hat den Entwurf des Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts verabschiedet. Dieser enthält – wie schon der Referentenentwurf – die Privilegierung von Rechtsanwälten…
Die WPK hat mit Schreiben vom 13. November 2023 gegenüber dem Deutschen Bundestag zum Regierungsentwurf des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes Stellung genommen.
In ihrer vorangegangenen Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen zu dessen Referentenentwurf (Kreditzweitmarktgesetz, „Neu auf WPK.de“ vom 15. August 2023) hatte die WPK gefordert, die Bezeichnung „Abschlussprüfer“ in § 102 KAGB-E nicht durch „geeigneter Prüfer“ zu ersetzen. Diese Forderung wurde im Regierungsentwurf aufgegriffen, die beiden anderen Forderungen der WPK bedauerlicherweise nicht.
Darüber hinaus soll eine neue Rotationspflicht für Abschlussprüfer der Verwahrstellen in § 68 Abs. 7 Satz 6 KAGB-E (Art. 12 Nr. 7) eingeführt werden.
Dementsprechend hat die WPK in ihrer Stellungnahme zum Regierungsentwurf folgende Forderungen gestellt: