Am 18. August 2026 hat die WPK zum Entwurf des geänderten International Standard on Review Engagement 2410 (Revised) – Review of Interim Financial Information Performed by the Auditor of the Entity’s…
Der Referentenentwurf eines BEG IV verfolgt das Ziel der Beseitigung überflüssiger Bürokratie. Unter anderem sollen Formerfordernisse – auch in der WPO und WiPrPrüfV – abgesenkt werden und die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht soll verkürzt werden.
Um die elektronische Kommunikation zwischen der WPK und den Mitgliedern zu ermöglichen, sollen die Mitglieder der WPK verpflichtet werden, der WPK ihre E-Mail-Adresse mitzuteilen, wenn sie über eine solche verfügen.
Die WPK hat am 31. Januar 2024 gegenüber dem Bundesministerium der Justiz Stellung genommen und folgende Anregungen gegeben: