Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der die Schaffung einer Berufskammer für Insolvenzverwalter und andere insolvenzrechtliche…
Der Referentenentwurf eines BEG IV verfolgt das Ziel der Beseitigung überflüssiger Bürokratie. Unter anderem sollen Formerfordernisse – auch in der WPO und WiPrPrüfV – abgesenkt werden und die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht soll verkürzt werden.
Um die elektronische Kommunikation zwischen der WPK und den Mitgliedern zu ermöglichen, sollen die Mitglieder der WPK verpflichtet werden, der WPK ihre E-Mail-Adresse mitzuteilen, wenn sie über eine solche verfügen.
Die WPK hat am 31. Januar 2024 gegenüber dem Bundesministerium der Justiz Stellung genommen und folgende Anregungen gegeben: