Stellungnahme

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten Altersvorsorge – WPK fordert Gleichstellung von vBP mit WP in neuer Vorbehaltsaufgabe

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) soll die steuerlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend reformiert werden. Es soll eine neue Vorbehaltsaufgabe für Wirtschaftsprüfer geschaffen werden (§ 2a Abs. 2 AltZertG‑E, eingeführt durch Art. 6 Nr. 2):

„Der Anbieter [eines Altersvorsorgevertrages] hat von einem Wirtschaftsprüfer jährlich die Bestätigung einzuholen, dass die Effektivkosten, die in den Muster-Produktinformationen nach § 7 Absatz 4 vorgeschrieben sind, richtig berechnet sind. Kann die Richtigkeit nicht bestätigt werden, hat der Wirtschaftsprüfer dies der Zertifizierungsstelle umgehend mitzuteilen.“

Da nach dem Referentenentwurf diese Aufgabe ausschließlich Wirtschaftsprüfern vorbehalten werden soll, hat die WPK in ihrer Stellungnahme vom 18. Oktober 2024 angeregt, diese Aufgabe auf vereidigte Buchprüfer zu erweitern.

Weitere Nachrichten zum Thema

Das Bundesministerium der Finanzen hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des…

Die WPK hat in ihrer Stellungnahme vom 3. August 2026 gegenüber dem Bundesministerium des Innern angeregt, dass das Informationsfreiheitgesetz auf die Berufskammern als Körperschaften des…

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Digitale Identitätengesetzes beschlossen. Das Gesetz dient der Durchführung der unionsrechtlichen Vorschriften über die Europäische Brieftasche…