Am 18. August 2026 hat die WPK zum Entwurf des geänderten International Standard on Review Engagement 2410 (Revised) – Review of Interim Financial Information Performed by the Auditor of the Entity’s…
Um den technischen Problemen bei der Übermittlung elektronischer Behördenakten an die Gerichte zu begegnen, möchte das BMJ mit einer neuen Behördenaktenübermittlungsverordnung bundeseinheitliche technische Rahmenbedingungen für die Aktenübermittlung regeln.
Dazu hat das BMJ einen Diskussionsentwurf einer Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts an die Gerichte im gerichtlichen Verfahren (Behördenaktenübermittlungsverordnung – BehAktÜbV) zur Konsultation gestellt.
Dieser Entwurf betrifft auch die WPK als juristische Person des öffentlichen Rechts.
In ihrer Stellungnahme vom 21. Juni 2024 hat die WPK darauf hingewiesen, dass die Anforderungen nur mit einer langfristigen Softwareweiterentwicklung umsetzbar sind. Hierfür wäre eine entsprechende Übergangsfrist erforderlich.
Angedacht sind nach dem Entwurf unter anderem folgende technische Bedingungen:
Die Dokumente müssen im PDF-Format in digital durchsuchbarer Form übermittelt werden und zur Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein.