Stellungnahme

Gemeinsames Argumentationspapier zur Ausgestaltung der Aufsicht über Selbstverwaltungseinrichtungen nach der neuen Geldwäscherichtlinie

WPK und BStBK haben ein gemeinsames Argumentationspapier zur künftigen Ausgestaltung der Aufsicht über sogenannte Selbstverwaltungseinrichtungen nach Art. 52 der neuen Geldwäscherichtlinie entwickelt. Dieses wurde in Vorbereitung eines Treffens mit Vertretern des Bundesministeriums der Finanzen an ebendieses übermittelt.

Die Vorschrift enthält Vorgaben für den Fall, dass die Geldwäscheaufsicht von Selbstverwaltungseinrichtungen durchgeführt wird (so wie es nach geltender Rechtslage geregelt ist). In diesem Fall soll eine nationale Behörde bestimmte Verpflichtungen sicherstellen.

WPK und BStBK argumentieren in dem Papier vom 1. November 2024, dass das bestehende System der Rechtsaufsicht über die Steuerberaterkammern und die WPK (Länderfinanzministerien und BMWK) den Vorgaben bereits entsprechen.

ge

Weitere Nachrichten zum Thema

Das Bundesministerium der Finanzen hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des…

Die WPK hat in ihrer Stellungnahme vom 3. August 2026 gegenüber dem Bundesministerium des Innern angeregt, dass das Informationsfreiheitgesetz auf die Berufskammern als Körperschaften des…

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Digitale Identitätengesetzes beschlossen. Das Gesetz dient der Durchführung der unionsrechtlichen Vorschriften über die Europäische Brieftasche…