Stellungnahme

Entwurf Deutscher Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 13 (E‑DRÄS 13)

Am 19. April 2023 hat die WPK zum Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 13 (E‑DRÄS 13) Stellung genommen. Gegenstand des E-DRÄS 13 sind Änderungen an DRS 20 Konzernlagebericht und DRS 21 Kapitalflussrechnung (vgl. „Neu auf WPK.de“ vom 10. Januar 2023).

Die vorgeschlagenen Änderungen verfolgen das Ziel, den Geltungsbereich der branchenspezifischen Anlagen des DRS 20 und des DRS 21 formal an die Gesetzeslage anzupassen, Anwenderfragen zu DRS 21 zu adressieren sowie Unklarheiten in diesem Standard zu bereinigen. Zudem werden einige redaktionelle Änderungen an den beiden Standards vorgenommen.

Dies begrüßt die WPK ausdrücklich. Jedoch wird in der Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die Definition des Begriffs „Cashflow aus Finanzierungstätigkeit“ nicht stringent an die geänderte Regelung in DRS 21.49b angepasst ist.

Darüber hinaus sieht die WPK Herausforderungen aufgrund der Ersetzung des Begriffs „Wertschwankungen“ durch „Wertschwankungsrisiken“ im Zusammenhang mit der Einbeziehung in den Finanzmittelfonds. Dies kann aus prüferischer Sicht mit erheblicher Unsicherheit behaftet sein.

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