Die Bundesregierung hat den Entwurf des Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts verabschiedet. Dieser enthält – wie schon der Referentenentwurf – die Privilegierung von Rechtsanwälten…
Zuletzt hatte die WPK über den aktuellen Stand des Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer informiert (vgl. „Neu auf WPK.de vom 27. Februar 2026). Nun geht es endlich voran. Am 24. September 2026 wurde der Gesetzesentwurf an die Fachausschüsse des Bundestages überwiesen. Diese können nun mit der inhaltlichen Beratung der dringend notwendigen Reformen des Berufsrechts beginnen.
Die WPK hat in ihrer Stellungnahme zum Regierungsentwurf vom 2. Oktober 2026 zahlreiche inhaltliche Vorschläge zur Fortentwicklung der Regelungen übermittelt.
Die für den Berufsstand wichtigste inhaltliche Neuerung, für die sich die WPK seit Jahren vehement einsetzt, soll die Einführung eines Syndikus-WP/vBP sein. Dieser soll der dramatischen Prognose des Rückgangs der Mitgliederzahlen entgegenwirken (12 % bis 2036) und künftig für ausreichend Nachwuchs für die zahlreichen Aufgaben sorgen, die der Gesetzgeber für den Berufsstand vorsieht.
Von der WPK abgelehnt werden Regelungen zur Befugnis der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) zur Weitergabe der Ergebnisse Ihrer Inspektionen bei gesetzlichen Abschlussprüfern an die geprüften Unternehmen sowie Ermittlungskompetenzen der APAS im Non-PIE-Bereich. Diese Kompetenzerweiterungen sind zu weitreichend und nicht interessengerecht.