WPK
22. Juni 2023

Bericht über die Sitzung des Beirates der WPK am 2. Juni 2023

Der Beirat der WPK kam am 2. Juni 2023 zu seiner ordentlichen Sitzung zusammen, nachdem er am 12. Mai 2023 außerordentlich getagt hatte.

Bericht des Vorstandes der WPK

Präsident Andreas Dörschell berichtete ausführlich über aktuelle Entwicklungen und die Arbeit des Vorstandes seit der letzten ordentlichen Beiratssitzung am 2. Dezember 2022 („Neu auf WPK.de“ vom 9. Dezember 2022).

In einer Vielzahl von weiteren Antrittsbesuchen bei Abgeordneten und Ministerialen brachte er die WPK und den Berufsstand ins Bewusstsein. Themen waren unter anderem die Auswirkungen des Falles der Adler Real Estate AG und deren Suche nach einem Abschlussprüfer, die Frage eines Kontrahierungszwanges sowie die Auswirkungen der Haftungsverschärfungen des FISG. Des Weiteren wurde beispielsweise über das EU-Legislativpaket zur Bekämpfung der Geldwäsche und die zukünftigen Aufgaben des Berufsstandes auf dem Gebiet der Nachhaltigkeitsberichterstattung beziehungsweise deren Prüfung vor dem Hintergrund der CSR-Richtlinie gesprochen.

Die Umsetzung der CSR-Richtlinie in deutsches Recht hatte den Vorstand bereits Anfang des Jahres 2023 stark beschäftigt. Die Richtlinie enthält wesentliche Mitgliedstaatenwahlrechte. Deren Ausübung oder Nichtausübung ist zentral, sodass der Vorstand ein Eckpunktepapier entwickelte („Neu auf WPK.de“ vom 27. Februar 2023), das sich mit den entscheidenden Punkten des anstehenden Gesetzgebungsprozesses beschäftigt. Es wurde an die entsprechenden Ministerien adressiert.

Berichtet wurde auch über die Planungen zur Kammerversammlung am 23. Juni 2023 in Berlin, die Wiederaufnahme des beliebten „Tages der Jubilare“ nach der Corona-Pandemie und über ein neues Begegnungsformat „WPK regional“, das den jüngeren Berufsangehörigen, die mitten im Berufsleben stehen, eine Möglichkeit zum Austausch und zum Netzwerken bieten soll.

Der Präsident ging auch auf Fragen ein, die im Vorfeld der Beiratssitzung von Beiratsmitgliedern an den Vorstand herangetragen wurden. Er berichtete unter anderem über die Aktivitäten des Vorstandes in Sachen IDW-Wertekodex, zu dem eine Stellungnahme abgegeben wurde. Die beiden zentralen Kritikpunkte der WPK wurden vom IDW aufgegriffen.

So wurde vom IDW deutlich gemacht, dass es sich nicht um einen Standard handelt, sondern dass sich jeder WP/vBP den Kodex freiwillig zu eigen machen kann. Zudem wurde in den „Fragen und Antworten zum Wertekodex“ deutlich gemacht, wo der Kodex über die berufsrechtlichen Anforderungen der WPO und der BS WP/vBP hinaus geht.

Präsident Dörschell ging auch auf Fragen von Beiratsmitgliedern zum Projekt der Zusammenführung der Prüferberufe, zur Relevanz eines Vorlageverfahrens des Anwaltsgerichtshofs München beim EuGH und zum IDW als Standardsetzer ein.

Einrichtung eines Ausschusses „Nachhaltigkeit“

Zentraler Punkt der Beiratssitzung war die Einrichtung eines Ausschusses „Nachhaltigkeit“. Dies wurde intensiv diskutiert. Zwar existieren drei Ausschüsse, die für die Beratung und Lösungsfindung im anstehenden Prozess der Umsetzung der CSR-Richtlinie bereitstehen, der Ausschuss „Unternehmensberichterstattung und Prüfung“, der Ausschuss „Berufsnachwuchs und -examina“ sowie der Ausschuss „Berufsrecht“. Da das Thema der Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung jedoch ein so zentral wichtiges Thema für den Berufsstand ist, soll der Ausschuss „Nachhaltigkeit“ das anstehende Gesetzgebungsverfahren begleiten sowie zukünftige Anwendungs- und Umsetzungsfragen klären.

Nach langer Diskussion über die Besetzung – fünf Beiratsmitglieder wollten einen Ausschuss, der ausschließlich mit Beiratsmitgliedern besetzt ist – wurde der Beschluss gefasst, dass dieser aus bis zu sechs Beiratsmitgliedern und dem Präsidenten bestehen soll. Anschließend wurden drei Beiratsmitglieder in den Ausschuss gewählt. Die Besetzung der möglichen drei weiteren Sitze blieb offen.

Genehmigung des Jahresabschlusses nebst Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2022

Der Vorstand informierte den Beirat über den Jahresabschluss nebst Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2022. Hierzu berichteten die Abschlussprüfer über ihre Jahresabschlussprüfung und der Vorsitzende des Haushaltsausschusses über die Befassung im Haushaltsausschuss. Im Ergebnis genehmigte der Beirat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und beschloss, den Bilanzgewinn von 976.477,60 Euro auf neue Rechnung vorzutragen (zur Bekanntmachung des Jahresabschlusses siehe „Neu auf WPK.de“ vom 22. Juni 2023).

Themen des WP-Examens

Anmeldungen zu Modulen des WP-Examens werden in signifikantem Ausmaß zurückgenommen, teils auch sehr kurzfristig. Dies ist für die Kandidaten derzeit ohne weitere Gebühren möglich. Im Ergebnis halten sich die Kandidaten möglichst „Optionen“ offen. Dies führt zu einem erheblichen Mehraufwand bei der Organisation des WP-Examens. Zudem müssen die teuren Prüfungssäle langfristig gebucht werden. Die kurzfristigen Abmeldungen führen dazu, dass die zuvor gebuchten Prüfungssäle nicht voll ausgelastet werden. Dies ist gerade in großen Bundesländern wie NRW häufiger der Fall. Hier bleiben zum Teil mehr als 20 % der Plätze unbesetzt.

Daher schlägt der Vorstand für diese Fälle eine Bearbeitungsgebühr vor. Das heißt, dass bei Rücknahme der Anmeldung zu einer Modulprüfung die Prüfungsgebühr nicht mehr in voller Höhe, sondern abzüglich 20 % der jeweiligen Gebühr erstattet wird. Die Beiratsmitglieder fragten nach alternativen Lösungsmöglichkeiten. Diese wurden jedoch bereits im Vorfeld alle eingehend geprüft, was erläutert werden konnte. Die Änderung soll für Anmeldungen zu Modulprüfungen gelten, die ab dem 1. September 2023 erfolgen. Im Ergebnis beschloss der Beirat, eine entsprechende Gebühr einzuführen.

Für die Aufgaben- und Widerspruchskommission und die Prüfungskommission für das WP-Examen wurden Mitglieder nachbenannt.

Anstehende Umsetzung von ISQM 1, ISQM 2 und ISA 220 (rev.) in das deutsche Berufsrecht und Tätigkeitsbericht der Kommission für Qualitätskontrolle für 2022

Professor Dr. Jens Poll, Vorsitzender der Kommission für Qualitätskontrolle, berichtete den Beiratsmitgliedern über die Arbeit der Kommission für Qualitätskontrolle an dem Projekt der anstehenden Umsetzung von ISQM 1, ISQM 2 und ISA 220 (rev.) in das deutsche Berufsrecht und eine vorgesehene Änderung der Satzung für Qualitätskontrolle.

Nachfolgend wird sich der Ausschuss Berufsrecht mit den Änderungsvorschlägen befassen, dann der Vorstand. Der Beschluss der Satzungsänderungen durch den Beirat ist für dessen Dezembersitzung 2023 geplant.

Professor Poll stellte sodann den Tätigkeitsbericht der Kommission für Qualitätskontrolle für 2022 vor.

Ausblick

Die nächste ordentliche Sitzung des Beirates findet am 1. Dezember 2023 statt.

ge/jo/la

Alle Angaben werden nur intern erfasst und nicht veröffentlicht.

Alle Felder sind Pflichtfelder.