Qualitätskontrolle
14. Mai 2021

Bericht über die Sitzungen der Kommission für Qualitätskontrolle am 5. und 6. Mai 2021

Die Kommission für Qualitätskontrolle unterrichtet regelmäßig über ihre Tätigkeit. Im Folgenden sind die wichtigsten Beratungen aus der Sitzung am 5 und 6. Mai 2021 zusammengefasst.

Aus den Abteilungen der Kommission für Qualitätskontrolle

Die Kommission für Qualitätskontrolle beschloss, einen Widerspruch gegen die Löschung der Eintragung als gesetzlicher Abschlussprüfer wegen wesentlicher Mängel der Angemessenheit und Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems zurückzuweisen.

In der Sitzung wurde ausführlich über die Qualitätskontrollen bei neun gemischten Praxen (Abschlussprüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse) beraten. Danach sollen die Prüfer für Qualitätskontrolle zur weiteren Sachverhaltsaufklärung befragt werden.

Umsetzung von ISQM 1, ISQM 2 sowie ISA 220 rev.

Am 17. Dezember 2020 hat das IAASB der IFAC die neuen Qualitätssicherungsstandards ISQM 1, ISQM 2 und ISA 220 (rev.) beschlossen. Sie sollen am 15. Dezember 2022 in Kraft treten und lösen ISQC 1 und ISA 220 ab.

Die Kommission für Qualitätskontrolle befasste sich in einer ersten Analyse ihres Ausschusses „Grundsätze QK“ mit einem möglichen Anpassungsbedarf der Berufssatzung WP/vBP und deren Erläuterungen in folgenden Bereichen:

  • Umsetzung des risikoorientierten Managementansatzes,
  • Festlegung der Verantwortlichkeiten,
  • Dokumentationsanforderungen sowie der
  • Nachschau.

Die Kommission für Qualitätskontrolle informierte den Vorstand der WPK in seiner Sitzung am 6. Mai 2021 über ihr Beratungsergebnis. Der Vorstand wird sich in seiner nächsten Sitzung wieder mit dem Thema befassen.

Prüfervorschlagsverfahren

Die Kommission für Qualitätskontrolle beriet über die Erfahrungen aus der Beratung von Prüfervorschlägen mit dem Ziel, das Verfahren zukünftig einfacher auszugestalten und damit zu erleichtern.

Das Prüfervorschlagsverfahren ist Ausdruck des tragenden Prinzips des Peer Reviews, der Prüfung unter Gleichen (Peer). Es soll dahingehend unterstützen, dass eine Qualitätskontrolle von einem Prüfer für Qualitätskontrolle durchgeführt wird, der angesichts der Struktur der zu prüfenden Praxis und der von ihr abgewickelten Prüfungen über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt („Augenhöhe“). Hierzu gehört auch, dass der Prüfer für Qualitätskontrolle gegebenenfalls selbst über erforderliche Kenntnisse und Erfahrungen in Spezialbereichen verfügt oder sich der Unterstützung eines entsprechend erfahrenen Kollegen bedient.

Die zu prüfenden Praxen werden künftig gebeten, entsprechende Informationen zu Spezialbereichen bereits im Vorschlagsverfahren mitzuteilen. Zur Verfahrenserleichterung können diese Informationen künftig im Mitgliederbereich der WPK-Internetseite (Meine WPK) unmittelbar in das Formular für einen Prüfervorschlag eingefügt werden. Rückfragen der WPK können damit gegebenenfalls erspart werden.

bi/lm

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