Prüfung
4. Januar 2024

Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern:
Grundwerk 2024 veröffentlicht

Der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern hat am 19. Dezember 2023 seine überarbeiteten Grundsätze zu Jahresabschlussprüfungen kommunaler Wirtschaftsbetriebe nach Abschnitt III Kommunalprüfungsgesetz (KPG M‑V) sowie von Unternehmen mit Beteiligung des Landes Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht.

Im Rundschreiben JAP‑1/2023 weist der Landesrechnungshof auf die geänderten Überschriften unter B.II.2 in der Musterfassung eines Berichts hin. Darüber hinaus erinnert der Landesrechnungshof an die Beachtung folgender Punkte:

  • allgemeine Regelungen zum Schriftverkehr,
  • Anzeige von Mehraufwand,
  • Weiterleitung der Prüfberichte,
  • Übersendung von weiteren Unterlagen und die
  • Darstellung und Würdigung von Grundstückskäufen und -verkäufen als Sachverhalte von einigem Gewicht.

Sofern im Rundschreiben JAP‑1/2023 nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt das Grundwerk 2024 grundsätzlich ab dem 1. Januar 2024.

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