Rechnungslegung
3. Januar 2023

Aktualisierte Basistaxonomie 2022 für ESEF im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht

Am 30. Dezember 2022 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die Delegierte Verordnung (EU) 2022/2553 der Europäischen Kommission vom 21. September 2022 zur Änderung der in der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 festgelegten technischen Regulierungsstandards im Hinblick auf die 2022 vorgenommene Aktualisierung der Taxonomie für das einheitliche elektronische Berichtsformat (ESEF) veröffentlicht. Die hierbei verwendete Basistaxonomie baut auf der IFRS-Taxonomie auf und erweitert diese.

IFRS-Taxonomie aktualisiert

Hintergrund der Aktualisierung der ESEF-Basistaxonomie ist die Aktualisierung der IFRS-Taxonomie durch die IFRS-Stiftung. Diese ist regelmäßig erforderlich, um die Herausgabe neuer oder die Änderung bestehender internationaler Rechnungslegungsstandards zu berücksichtigen und allgemeine inhaltliche oder technische Verbesserungen an der IFRS-Taxonomie vorzunehmen. Zuletzt veröffentlichte die IFRS-Stiftung die aktualisierte Fassung der IFRS-Taxonomie im März 2022.

Für Geschäftsjahre ab 2023

Die neue Taxonomie soll für Jahresfinanzberichte mit Abschlüssen für Geschäftsjahre gelten, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Damit soll den Emittenten genügend Zeit für die effektive Umsetzung der neuen Anforderungen geben werden. Zulässig ist die Anwendung der neuen Taxonomie aber bereits auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen.

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