Qualitätskontrolle
25. Januar 2022

Wichtig für alle Prüfer für Qualitätskontrolle!

Zur Aufrechterhaltung Ihrer Registrierung als Prüfer für Qualitätskontrolle (PfQK) müssen Sie spätestens alle drei Jahre Ihre Fortbildungs- und Tätigkeitsnachweise erbringen.

Die Nachweisfrist und der Nachweiszeitraum hängen vom Zeitpunkt Ihrer Registrierung als PfQK bei der WPK ab:

  • Wurden Sie vor dem 17. Juni 2016 registriert, müssen Sie, entsprechend dem Dreijahresturnus, die Nachweise für die Zeit vom 17. Juni 2019 bis 16. Juni 2022 erbringen. Diese müssen der WPK bis einschließlich zum 16. Juni 2022 vorliegen.
  • Wurden Sie nach dem 16. Juni 2016 registriert, müssen Sie spätestens alle drei Jahre nach Ihrer Registrierung die Nachweise über diesen Zeitraum führen.

Bitte denken Sie insofern rechtzeitig daran, die Nachweise für

  • Ihre spezielle Fortbildung als PfQK

und

  • Ihre Tätigkeit im Bereich der Abschlussprüfungen

an die

WPK (Abteilung Qualitätskontrolle)
Rauchstraße 26
10787 Berlin
E-Mail pfqk-registrierung(at)wpk.de
Telefax +49 30 726161-319

zu senden.

Folgende Nachweise sind von allen Prüfern zu führen:

Anerkannte spezielle PfQK-Fortbildung

  • 24 Unterrichtseinheiten in den letzten drei Jahren

Nachweis: Teilnahmebescheinigungen

Tätigkeit im Bereich gesetzlicher Abschlussprüfungen als

  • Auftragsverantwortlicher WP
  • Teamleiter oder Teammitglied
  • Konsultierter im Zusammenhang mit gesetzlichen Abschlussprüfungen
  • Berichtskritiker
  • Auftragsbegleitender Qualitätssicherer
  • Auftragsnachschauer

Nachweis: Formular „Anlage: Nachweis der Tätigkeit eines Prüfers für Qualitätskontrolle im Bereich der Abschlussprüfung nach § 5 Abs. 2 Satz 2 SaQK“ (RTF).

Ansprechpartner

Frau Ass. jur. Sopivnik, Telefon +49 30 726161-317
Herr Meier, B.A., Telefon +49 30 726161-312

so

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