Bekämpfung der Geldwäsche
4. Oktober 2023

Vortragsunterlagen des Workshops von FIU und WPK am 28. September 2023 verfügbar / Änderung der Auffassung der FIU zur Registrierung in goAML

Am 28. September 2023 fand im Rahmen einer „WPK aktuell Mitgliederinformation online“ ein gemeinsamer Workshop von Financial Intelligence Unit (FIU) und WPK statt. Die FIU informierte zur Zusammenarbeit der FIU mit den Verpflichteten, zur Registrierungspflicht von WP/vBP im Portal für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen „goAML“ und stellte ihr Papier zu relevanten Typologien für WP und StB vor. Die WPK erläuterte die Pflicht von WP/vBP, Geldwäsche-Verdachtsmeldungen abzugeben und bot einen Ausblick auf das EU-Legislativpaket zur Bekämpfung der Finanzkriminalität. Die Vortragsunterlagen stehen jetzt im Mitgliederbereich „Meine WPK“ (dort unter „Geldwäschebekämpfung“) zur Verfügung.

Für alle war die Information wichtig, dass die FIU ihre Auffassung im Hinblick auf die Registrierung in goAML geändert hat.

Keine Registrierung von WPG/BPG in goAML mehr

Hierzu ist klarzustellen: Seit dem 24. Juli 2023 entscheidet die FIU Anträge auf Registrierung von WPG/BPG in goAML nicht mehr positiv. Jeder WP/vBP hat sich künftig (als natürliche Person) zu registrieren. Kanzleien, Partnerschaften und WPG/BPG die bis zum 24. Juli 2023 registriert wurden, bleiben als solche im Bestand. Hier können auch weiterhin „Unterregistrierungen“ vorgenommen werden. Weitere Informationen zur Registrierung finden Sie auf der Internetseite der FIU.

Die Pflicht zur Registrierung in goAML ist bis zum 1. Januar 2024 zu erfüllen. Alle WP/vBP werden dringend gebeten, sich möglichst bald persönlich in goAML zu registrieren.

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