Sonstiges
31. Mai 2022

Stellungnahme:
Evaluierung der GwGMeldV-Immobilien durch das BMF

Die Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (GwGMeldV-Immoblilien) ist seit dem 1. Oktober 2020 in Kraft. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) wurde vom Finanzausschuss des Bundestages dazu aufgefordert, die GwGMeldV-Immoblilien zu evaluieren. Neben der FIU und den Strafverfolgungsbehörden sollen auch die Aufsichtsbehörden und die Verpflichteten in die Evaluierung eingebunden werden.

Das BMF wandte sich vor diesem Hintergrund auch an die WPK, als zuständige Geldwäscheaufsicht über WP/vBP, und bat um Beantwortung von konkreten Fragestellungen.

Die Fragen des BMF und die Antworten der WPK sind in der Stellungnahme der WPK vom 31. Mai 2022 zusammengefasst.

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