WPK
17. Mai 2022

Onlineportal Wirtschaftsprüfungsexamen – ein neuer Baustein im digitalen Serviceangebot der WPK

Das digitale Serviceangebot der WPK richtete sich bisher im Wesentlichen an ihre Mitglieder und bietet ihnen verschiedenste Angebote. Jetzt gibt es mit dem Onlineportal Wirtschaftsprüfungsexamen auch ein digitales Angebot für alle am Wirtschaftsprüfungsexamen Interessierten.

Zulassungsantrag und weitere Kommunikation digital

Sie können ab sofort ihren Zulassungsantrag auch digital stellen. Auch die weitere Kommunikation mit der Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüfungsexamen bei der Wirtschaftsprüferkammer (Prüfungsstelle) und den Landesgeschäftsstellen der WPK, die die Prüfungsstelle bei der Durchführung ihrer Aufgabe unterstützen und im Zulassungs- und Prüfungsverfahren erster Ansprechpartner der Teilnehmenden am Wirtschaftsprüfungsexamen sind, ist künftig ebenfalls über das Portal möglich.

Beispielsweise kann man

  • sich zu einer Modulprüfung an- oder von dieser abmelden,
  • Angaben zur Anrechnung anderer Prüfungsleistungen – zum Beispiel der bestandenen Steuerberaterprüfung – machen,
  • einen triftigen Grund mitteilen, wenn man an einer Prüfung nicht teilnehmen kann, oder
  • den Rücktritt von einer Modul- oder der Gesamtprüfung erklären.

Unterlagen, die die Angaben im Zulassungsantrag oder bei sonstigen Mitteilungen belegen, können hochgeladen werden.

Das Onlineportal steht derzeit nur denjenigen zur Verfügung, die einen neuen Antrag auf Zulassung zum Examen stellen. Bei allen Kandidatinnen und Kandidaten, die sich bereits im Prüfungsverfahren befinden, bleibt es zunächst bei der bisherigen Kommunikation per Post, Fax oder E-Mail. In einem nächsten Entwicklungsschritt soll aber auch ihnen die Nutzung des Onlineportals ermöglicht werden.

Unterlagenversand per Post erübrigt sich

Die digitale Kommunikation im Examensbereich ist ein zusätzliches Angebot der WPK. Es ist weiterhin möglich, den Zulassungsantrag, weitere An- und auch Abmeldungen oder Unterlagen per Post, Fax oder per E-Mail zu übermitteln. Die WPK bittet allerdings, nach Möglichkeit das Onlineportal zu nutzen. In diesem Fall erübrigen sich die anderen Übermittlungswege.

tü/ba

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