WPK
31. August 2022

Digitales Serviceangebot der WPK erweitert:
Jetzt auch Daten für Berufsgesellschaften ändern sowie digital beantragen und mitteilen

Seit 2020 erweitert die WPK kontinuierlich das Serviceangebot für die Datenpflege ihrer Mitglieder. Zunächst konnten Berufsangehörige im Mitgliederbereich „Meine WPK“ die geführten freiwilligen Mitgliederdaten online selbst pflegen („Neu auf WPK.de“ vom 18. März 2020). Später wurden neben Pflichtangaben – wie der beruflichen Niederlassung und der Art der Tätigkeit – weitere ausgewählte Daten ergänzt („Neu auf WPK.de“ vom 10. März 2021). Jetzt haben wir das Angebot nochmals erweitert. Ab sofort können Sie auch viele Daten für Ihre Berufsgesellschaft ändern.

Menüpunkt „Meine Daten“

Wählen Sie dafür in „Meine WPK“ den Menüpunkt „Meine Daten“. Dort sind alle uns bisher mitgeteilten Daten für Ihre Berufsgesellschaft hinterlegt, die Sie ändern oder ergänzen können.

Hier finden Sie:

  • Anschrift der Hauptniederlassung und die Kontaktperson,
  • Datenweitergabe an Dritte,
  • Firma/Name, Rechtsform und andere amtliche Angaben,
  • Gesellschafter,
  • Gesetzliche Vertreter,
  • verschiedene Kontaktdaten,
  • Registrierung weiterer Nutzer,
  • Sonstige Ansprechpartner (Geldwäsche usw.),
  • Sonstige im Namen der Gesellschaft tätige WP/vBP,
  • Spezialkenntnisse,
  • WPK Magazin sowie
  • Zweigniederlassung /Weitere Büros /Repräsentanzen.

Menüpunkt „Digitale Anträge / Mitteilungen“

„Meine WPK“ bietet außerdem den Menüpunkt „Digitale Anträge / Mitteilungen“. Nach dem Login sind Ihre Mitgliederdaten beziehungsweise die Daten Ihrer Berufsgesellschaft dort jeweils bereits vorausgefüllt; Sie senden den gewählten Antrag/die Mitteilung per Mausklick an die WPK (ohne Unterschrift).

So können Sie einfach und schnell zum Beispiel

  • die Anerkennung als Berufsgesellschaft beantragen,
  • die Beauftragung einer Qualitätskontrolle mitteilen,
  • die Beurlaubung wegen unvereinbarer Tätigkeit oder aufgrund besonderer Umstände beantragen,
  • den Mitgliedsausweis beantragen,
  • Bescheinigungen ausstellen (Mitgliedsbescheinigung/Registrierung als gesetzlicher Abschlussprüfer),
  • die Zugehörigkeit zu einem Netzwerk melden,
  • die Registrierung als Prüfer für Qualitätskontrolle beantragen,
  • den Prüfervorschlag für eine Qualitätskontrolle einreichen und
  • die Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer anzeigen.

Zu weiteren Themen wie der Ausnahmegenehmigung für unvereinbare Tätigkeiten, der Entsendung oder der Trennung der Berufe und anderen mehr stehen Merkblätter und ausfüllbare PDF-Anträge zur Verfügung. In einem nächsten Schritt werden auch diese Anträge und Mitteilungen in digitale Anträge umgestaltet.

Einladung zur Online-Informationsveranstaltung

Am 21. Oktober 2022 informiert die WPK in einer Online-Veranstaltung Mitglieder sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über das Angebot von „Meine WPK“. Nähere Informationen erhalten Sie in Kürze unter „Mitglieder > Veranstaltungen“.

Ansprechpartner

Frau Grohn, Telefon +49 30 726161-159
Frau Sonnenberger, Telefon +49 30 726161-148

sw

Alle Angaben werden nur intern erfasst und nicht veröffentlicht.

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